Organe der GDK
Plenarversammlung
Die für das Gesundheitswesen zuständigen Regierungsmitglieder der 26 Kantone formen zusammen die Plenarversammlung der GDK. Die Plenarversammlung befindet über alle bedeutende Geschäfte der GDK und tritt in der Regel zwei Mal jährlich zusammen.
Vorstand
Der Vorstand der GDK bereitet die Geschäfte für die Plenarversammlung vor und stellt Antrag zu Beschlüssen. Er plant die Arbeit der GDK und überwacht die Durchführung der Beschlüsse. Geschäfte von weniger grosser Tragweite behandelt der Vorstand abschliessend. Er setzt sich aus sieben bis zehn Mitgliedern einschliesslich der Präsidentin oder des Präsidenten zusammen. Er tritt zu Sitzungen zusammen so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens aber viermal jährlich.
Zentralsekretariat
Der GDK steht ein Zentralsekretariat zur Verfügung. Das Zentralsekretariat bereitet die Unterlagen zur Behandlung der Geschäfte für das Präsidium, den Vorstand und die Plenarversammlung vor und führt alle ihm durch die Plenarversammlung, den Vorstand oder das Präsidium übertragenen Aufgaben aus.
Weitere Gremien
- Fachgruppe Bildung - Mandat
- Kommission "Vollzug KVG"
- Fachgremium für Tariffragen
- Arbeitsgruppe Grundversorger