Bildung
Bis zum Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes (BBG) vom 13. Dezember 2002 am 1. Januar 2004 lag die Regelungs- und Überwachungskompetenz für die nichtuniversitäre Berufsbildung im Gesundheitswesen bei den Kantonen. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) diente den 26 für das Gesundheitswesen zuständigen Regierungsmitgliedern u.a. in Fragen der Berufsbildung im Gesundheitswesen als politisches Koordinationsorgan. Sie fällte für die Berufsbildung im Gesundheitsbereich die strategischen Entscheide und erliess rechtlich verbindliche Normen.
Den Vollzug der bildungspolitischen Entscheide der GDK hatte diese dem Schweizerischen Roten Kreuz SRK übertragen. Mit der Vereinbarung von 1976 zwischen den Kantonen und dem SRK (Kantonsvereinbarung) erhielt das SRK erstmals auch die eigentliche rechtliche Legitimation, die Berufe im Gesundheitswesen zu regeln und zu überwachen. Faktisch hat das SRK diese Aufgabe bereits vorher seit Jahrzehnten wahrgenommen. Die Kantonsvereinbarung wurde 1999 durch den Leistungsvertrag GDK-SRK abgelöst, dieser wiederum im Jahre 2004 durch den bis Ende 2006 befristeten tripartiten Leistungsvertrag BBT/EDK/GDK mit dem SRK.
Mit der revidierten Bundesverfassung wurde nun dem Bund neu die Kompetenz über die Berufe der Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK) übertragen. Damit haben sich die Zuständigkeiten für die Berufsbildung im Gesundheitsbereich und die Aufgaben und Rollen der GDK im Bereich Berufsbildung geändert. Seit dem Inkrafttreten des revidierten Fachhochschulgesetzes im Oktober 2005 hat die GDK die hoheitlichen Aufgaben für sämtliche Bereiche dem Bund (Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, BBT) abgegeben (Sekundarstufe II, Höhere Fachschulen HF , Fachhochschulen FH im Gesundheitsbereich). Die GDK kümmert sich aktuell noch um Uebergangsfragen insbesondere im Fachhochschulbereich und nimmt ausserdem eine wichtige Funktion in der Berufsbildung im Rahmen der Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit (OdASanté) wahr.
Analog zum Zuständigkeitswechsel auf gesamtschweizerischer Ebene haben viele Kantone die Verantwortlichkeiten für die Berufsbildung im Gesundheitswesen von den Gesundheitsdepartementen in die Erziehungsdepartemente transferiert. Neben dem Bund auf reglementarischer Ebene nehmen auf der Umsetzungsebene in den Kantonen also zunehmend die Erziehungsdepartemente und auf der interkantonalen Ebene die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) bzw. deren Fachkonferenz, die Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz (SBBK) eine bedeutende Rolle ein.
Die Plenarversammlung der GDK hat im November 2002 beschlossen, ein interkantonales Examen für Osteopathen, die in der Schweiz eine Berufstätigkeit aufnehmen möchten, einzuführen. Sie hat eine paritätische Arbeitsgruppe (AG-RIO) mit der Ausarbeitung der Zulassungsbedingungen, der Modalitäten und der Zielsetzung der künftigen interkantonalen Prüfung beauftragt. Die Arbeiten zur Einführung einer interkantonalen Prüfung waren im Herbst 2006 abgeschlossen und das Reglement wurde am 23. November 2006 von der GDK-Plenarversammlung verabschiedet. Im Frühjahr 2008 hat die erste Prüfungssession stattgefunden.