GDK

GDK Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren

CDS Conference suisse des directrices et directeurs cantonaux de la sante

CDS Conferenza svizzera deile direttrici e dei direttori cantonali della sanita

Medizinische Grundversorgung

 

Die Arbeitsgruppe „Ärztliche Grundversorgung von Bund und Kantonen bearbeitet, gestützt auf das Mandat der Phase III, aktuell folgende Themen:

 

Chronologie

Seit 2005 befasst sich die GDK mit dem ambulanten Bereich. Auslöser waren Meldungen über einen bereits bestehenden oder zukünftigen Hausärztemangel in der Schweiz. Als Probleme wurden ausserdem die sinkende Attraktivität des Berufsbildes „Grundversorger“, die ungleiche geographische Verteilung der Grundversorger und die stetig steigende Anspruchshaltung der Bevölkerung identifiziert.

 

In einer Medienmitteilung vom 19. Mai 2005 bekundete die GDK anlässlich ihrer Plenarversammlung ihren Willen, die Hausarztmedizin zu fördern und zu stärken. In der Folge wurde vom Zentralsekretariat der GDK ein Dokument erarbeitet, welches einen Überblick über die Problemlage gibt (nur deutsch vorhanden).

 

Im August 2005 wurde das Thema am Dialog zur Nationalen Gesundheitspolitik besprochen. Dabei beschlossen Bund und Kantone, das Thema Grundversorgung anzugehen. Es wurde eine erste Arbeitsgruppe aus zwei Vertretern der GDK und zwei Vertretern des BAG gebildet. Die AG hatte den Auftrag, Vorschläge für Massnahmen zur Behebung wichtiger und dringender Probleme zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe konzentrierte sich auf die Probleme beim ambulanten ärztlichen Notfalldienst und auf das Problem einer in der Schweiz fehlenden spezifischen Weiterbildung für Hausarztmedizin. Die aktuelle Situation im ambulanten Notfalldienst wurde mit einer Umfrage bei allen kantonalen Ärztegesellschaften und den Notfallrayons erhoben. Die Ergebnisse zeigen u.a., dass die Überalterung der Hausärzte ein Fakt ist und die einzelnen NFD-Rayons grosse Unterschiede bezüglich Einwohner-, Ärztezahl und Ärztedichte aufweisen.  

 

Von Bund und Kantonen wurde in der Folge beschlossen, die Arbeiten zum Thema Grundversorgung zu intensivieren und dabei die betroffenen Kreise einzubeziehen. Für diese zweite Phase wurde eine neue Arbeitsgruppe eingesetzt (Mandat der Arbeitsgruppe 2. Phase, 06.07.2006). Gestützt auf die Vorarbeiten der ersten Phase bearbeitet die Arbeitsgruppe die Bereiche Notfalldienst und Finanzierung der spezifischen Weiterbildung (Praxisassistenz). Ziel ist es, konkrete Handlungsvorschläge zuhanden der Kantone und der übrigen betroffenen Kreise auszuarbeiten.

 

Am 26.10.2006 verabschiedeten das Eidg. Departement des Innern und der Vorstand der GDK im Rahmen des Dialogs zur Nationalen Gesundheitspolitik  die beiden Berichte „Notfalldienst: Massnahmen und Empfehlungen“ und „Finanzierung spezifische Weiterbildung“. (siehe Medienmitteilung)

 

Der Bericht „Notfalldienst: Massnahmen und Empfehlungen“ beschreibt die bestehenden Probleme im ambulanten Notfalldienst und zeigt Möglichkeiten zur Lösung auf. Handlungsbedarf ergibt sich u.a. wegen der Überalterung der Grundversorger, der kleinräumigen Organisation, der zeitlichen Belastung durch den Notfalldienst sowie der steigenden Anspruchshaltung der Bevölkerung. Zur Lösung dieser Probleme werden verschiedene Massnahmen vorgeschlagen wie die Optimierung von Notfalldienstrayons, die Triagierung der Notfälle über einheitliche Notfallnummern oder die bessere finanzielle Abgeltung des Notfalldienstes. Dabei wird festgehalten, dass der Hausarzt der Spezialist für ambulante ärztliche Notfälle ist und es auch bleiben soll.


Der Bericht „Finanzierung spezifische Weiterbildung“ setzt beim Problem an, dass potentielle Hausärzte ihre gesamte Weiterbildungszeit als Assistenzärzte im Spital absolvieren können, ohne ihr zukünftiges Tätigkeitsfeld in der Grundversorgung kennen zu lernen. Wichtige Erfahrungen und Kenntnisse fehlen also. Gleichzeitig wird der Grundversorgung systematisch Personal entzogen. Zur besseren Berufsvorbereitung ist in den letzten Jahren das Projekt Praxisassistenz entstanden: Angehende Hausärzte verbringen einen Teil ihrer Weiterbildungszeit bei so genannten Lehrärzten. Die jungen Ärzte müssen während dieser Zeit jedoch Lohneinbussen in Kauf nehmen. Um solche Diskriminierungen zu vermeiden und die Praxisassistenz zu fördern, schlägt der Bericht neue Finanzierungsvarianten vor. So sollen die Kantone in einer Anfangsphase in die Finanzierung eingebunden werden. Eine solche Unterstützung soll jedoch gezielt und zeitlich limitiert erfolgen.