GDK

GDK Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren

CDS Conference suisse des directrices et directeurs cantonaux de la sante

CDS Conferenza svizzera deile direttrici e dei direttori cantonali della sanita

Höhere Fachschule

Seit Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetztes (BBG) und der Berufsbildungsverordnung (BBV) am 1. Januar 2004 fallen die nicht-universitären Ausbildungen im Gesundheitsbereich (Sekundarstufe II und Höhere Berufsbildung) in den Kompetenzbereich des Bundes und werden vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) reglementiert.

 

Die höheren Berufsbildung sind in der Verordnung über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien mit branchenspezifischen Anhängen näher geregelt. Diese Verordnung ist am 1. April 2005 in Kraft getreten; sie setzt  die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen voraus, welche in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitwelt entwickelt und durch das BBT auf Antrag der eidgenössischen Kommission für höhere Fachschulen genehmigt werden. Der Leitfaden Rahmenlehrpläne der höheren Fachschulen gilt als Arbeitsinstrument und Planungshilfe für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen.

 

Im Gesundheitsbereich wurden unter der Leitung der OdASanté Rahmenlehrpläne für die folgenden Bildungsgänge HF erarbeitet:

  • dipl. Pflegefachfrau / dipl. Pflegefachmann HF
  • dipl. Fachfrau / Fachmann für medizinisch-technische Radiologie HF
  • dipl. Biomedizinische/r Analytiker/in HF
  • dipl. Aktivierungsfachfrau / dipl. Aktivierungsfachmann HF
  • dipl. Rettungssanitäter / dipl. Rettungssanitäterin HF
  • dipl. technische/r Operationsfachfrau/-mann HF
  • dipl. Dentalhygienikerin / dipl. Dentalhygieniker HF
  • dipl. Orthoptistin / dipl. Orthoptist HF

Die entsprechenden Rahmenlehrpläne sowie weitere Angaben zu diesen Ausbildungen finden sich auf der Website der OdASanté.

 

Die Aufgaben des SRK im Bildungsbereich

Für die Qualitätssicherung der altrechtlichen Ausbildungen hat der Bund einen Leistungsvertrag mit dem Schweizerischen Roten Kreuz SRK für die Jahre 2007-2011 abgeschlossen. Dieser Vertrag sichert die Anerkennung und Qualitätssicherung der in ihrer Zahl bis Ende 2008 kontinuierlich abnehmenden altrechtlichen Ausbildungen sowie die Führung der dazugehörigen Statistik, das Äquivalenzverfahren DN I zur/zum dipl. Pflegefachfrau / -mann und die Anerkennung von kantonalen Ausbildungsabschlüssen.

Im Weiteren hat der Bund mit dem SRK einen Leistungsvertrag für die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse und Ausweise bis 2011 abgeschlossen. Der Vertrag sichert den Vollzug der einschlägigen Bestimmungen im Fachhochschul- und Berufsbildungsgesetz sowie der dazugehörigen Verordnungen bzgl. Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise in den nicht universitären Gesundheitsberufen und die Erfüllung der in den bilateralen Abkommen CH - EU eingegangenen Verpflichtungen zur Gewährleistung der Personenfreizügigkeit

Im Auftrag der GDK führt das SRK zudem das Register von Inhaberinnen und Inhabern in- und ausländischer Ausbildungsabschlüsse bei den nicht-universitären Gesundheitsberufen weiter.

 

Empfehlungen und Berichte der GDK zur Zuordnung der Ausbildungen und zur Schnittstelle Sekundarstufe II - Tertiärstufe finden sich im Archiv.