Osteopathie
Die GDK hatte 2002 beschlossen, eine interkantonale Prüfung für Osteopathinnen und Osteopathen einzuführen und eine paritätische Arbeitsgruppe (AG-RIO) mit der Erarbeitung des Reglements für die interkantonale Prüfung von Osteopathinnen und Osteopathen in der Schweiz beauftragt. Dieses Reglement konnte nach dreijähriger intensiver Arbeit zusammen mit einer Empfehlung zuhanden der Kantone von der GDK-Plenarversammlung am 23. November 2006 verabschiedet werden.
Das „Reglement der GDK für die interkantonale Prüfung von Osteopathinnen und Osteopathen in der Schweiz“ (italiano) ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Die Einführung dieser interkantonalen Prüfung bezweckt im Interesse des Patientenschutzes in erster Linie die Qualitätssicherung der Leistungen der Osteopathinnen und Osteopathen in der Schweiz. Der Inhalt der Prüfungen richtet sich nach dem Fächer- und Lernzielkatalog, in dem das Spektrum der Fähigkeiten und des Wissens abgesteckt ist, das für die interkantonale Prüfung vorausgesetzt wird. Im Oktober 2007 hat der Vorstand die Prüfungsrichtlinien verabschiedet, die die bereits im Reglement enthaltenen Grundzüge der Prüfung weiter präzisieren, insbesondere was den Ablauf, die Form der schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie deren Bewertung angeht. Im Februar 2008 hat der Vorstand der GDK die interkantonale Prüfungskommission für die erste Amtszeit gewählt. Die erste interkantonale Prüfungssession ist im Juni 2008 durchgeführt worden. Geprüft werden bisher schon praktizierende Osteopathinnen und Osteopathen. Diese müssen eine auf die Klinik beschränkte Prüfung (praktische Prüfung) ablegen.
Der Schweizerische Verband der Osteopathen FSO-SVO ist Ansprechpartner für die GDK in Fragen der Osteopathie sowie bei der Einführung der interkantonalen Prüfung.
In der Schweiz (als Erstversorger) tätige Osteopathen (Schätzung SVO-FSO), Stand April 2009
Absolute und relative Kontraindikationen für eine unmittelbare osteopathische Behandlung, Akademischer Ausschuss SVO-FSO
Eine Vielzahl von Anfragen zur Registrierung der Osteopathinnen und Osteopathen im Register des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) veranlasst die GDK zu folgender Stellungnahme
Mitteilung der Prüfungskommission in Osteopathie, Auslegung des Art. 25 des Reglements der GDK, 10.3.2009 (versione italiana)
Mitteilung der GDK zur Registrierung der Osteopathinnen und Osteopathen, 15.9.2009
Interkantonale Prüfung für Osteopathinnen und Ostepathen
Praktische Prüfungen im Frühjahr: 1. bis 30. Juni 2010
Ort: der Prüfungsort wird zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend der sprachlichen und geografischen Verteilung der Kandidatinnen und Kandidaten bestimmt
Anmeldefrist Frühjahr: 31. März 2010
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Praktische Prüfungen im Herbst: 1. bis 30. November 2010
Ort: der Prüfungsort wird zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend der sprachlichen und geografischen Verteilung der Kandidatinnen und Kandidaten bestimmt
Anmeldefrist Herbst: 31. August 2010
Es werden keine Eingangsbestätigungen verschickt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten ihre interkantonalen Diplome ca. 3 Monate nach bestandener Prüfung.
Gebührenreglement (Die Gebühren für die Anmeldung zur Praktischen Prüfung (CHF 300,-) werden zusammen mit der Zustellung des Entscheids über die Zulassung zur Prüfung per Einzahlungsschein in Rechnung gestellt.)