Hochspezialisierte Medizin
Gemeinsame Planung der hochspezialisierten Medizin
Interkantonale Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin IVHSM
Die KVG Revision und die darin vorgesehene Pflicht der Kantone, das Angebot im Rahmen der hochspezialisierten Medizin gemeinsam zu planen, verliehen den Anstrengungen der Kantone im Bereich der Koordination der angestrebten Konzentration neuen Aufwind. Am 14. März 2008 ist die neue interkantonale Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin von den Schweizerischen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren einstimmig verabschiedet und anschliessend durch alle Kantone ratifiziert worden.
Die Vereinbarung wurde auf 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Mit der Vereinbarung delegieren die Kantone die Kompetenz, den Bereich der hochspezialisierten Medizin zu definieren und zu planen, an das HSM-Beschlussorgan. Am 30. Januar hat die Versammlung der Vereinbarungskantone das HSM-Beschlussorgan gewählt.
Interkantonale Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin IVHSM 2008 - 2009
Grundlagenarbeiten 2005 - 2007