GDK

GDK Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren

CDS Conference suisse des directrices et directeurs cantonaux de la sante

CDS Conferenza svizzera deile direttrici e dei direttori cantonali della sanita

Über uns

Seit 1919 sind die für das Gesundheitswesen zuständigen Regierungsmitglieder der Kantone in einem politischen Koordinationsorgan vereinigt. Seit 2004 heisst dieses «Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren» (kurz: Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK, früher «Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz»). Zweck der Konferenz ist es, die Zusammenarbeit der 26 Kantone sowie zwischen diesen, dem Bund und mit wichtigen Organisationen des Gesundheitswesens zu fördern. Vertreter von Bundesstellen und des Fürstentums Liechtenstein nehmen als ständige Gäste an den Sitzungen der Konferenz teil. In der Regel finden pro Jahr zwei Plenarversammlungen und acht Sitzungen des Vorstandes statt. Dem Vorstand gehören zehn kantonale Regierungsmitglieder an. Er behandelt Geschäfte von beschränkter Tragweite und bereitet die Geschäfte der Plenarversammlung vor. Ständige Kommissionen stehen der Konferenz für Fragen der Planung und Finanzierung der Versorgung, für Bildungsfragen, und für die interkantonalen Prüfungen in Chiropraktik und ab 2008 auch in Osteopathie zur Verfügung. Seit 1978 verfügt die Konferenz über ein ständiges Zentralsekretariat mit Sitz in Bern. Rechtlich und finanziell werden die Konferenz und ihr Zentralsekretariat durch die Kantone getragen.

 

Die Entscheide der Konferenz haben für ihre Mitglieder und die Kantone lediglich den Stellenwert von Empfehlungen. Eine Ausnahme bilden die Regelungen zur Osteopathie und Chiropraktik, wobei letztere bereits in Kürze durch Bundesrecht abgelöst werden. Die Konferenz ist auch als Gesprächsforum der Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren sowie als Ansprechpartnerin für die Bundesbehörden sowie für zahlreiche nationale Verbände und Institutionen von Bedeutung.

 

Grundsätzlich können sämtliche gesundheitspolitischen Fragen Gegenstand von Erörterungen im Rahmen der Konferenz werden. Im Vordergrund stehen jedoch Geschäfte, welche bestimmte zentrale Dienste, wichtige Koordinationsfragen, aktuelle politische Probleme von gemeinsamem Interesse und die Stellung der Kantone im Verhältnis zum Bund betreffen. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Positionsbezüge und Koordinationsanstrengungen in den Bereichen der Krankenversicherung sowie der Finanzierung der Versorgungsdienste, der Versorgungsplanung mit Betonung der Krankenhäuser und insbesondere der hochspezialisierten Medizin sowie der Entwicklung von Informationssystemen. Zusammen mit dem Bund trifft die Konferenz gegenwärtig Massnahmen zur Förderung der medizinischen Grundversorgung und der medizinischen Informatik (eHealth). Mit dem Inkrafttreten neuer Gesetzesbestimmungen des Bundes im Berufsbildungsbereich am 1.1.2004 und im Fachhochschulbereich am 5.10.2005 gingen entsprechende Regelungskompetenzen weitgehend zum Bund über. Im Rahmen der Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit (OdASanté) engagiert sich die Konferenz aber weiterhin für die Belange der Bildung und Personalrekrutierung im Gesundheitswesen.