Revision der Empfehlungen zum Vollzug des KVG im Bereich der
Pflegeheime und der Spitex-Dienste – Erfassung des Pflegebedarfs
An ihrer Sitzung vom 11. Mai 2001 befasste sich die
Kommission „Vollzug KVG“ mit der Revision der obenerwähnten Empfehlungen. Sie
hat beschlossen, sich zurzeit nur auf die Revision der Empfehlung 6 und der
begleitenden Bemerkungen zu beschränken, und die Revision der gesamten
Empfehlungen erst an die Hand zu nehmen, wenn die Verordnung über die
Kostenermittlung und die Leistungsstatistik durch Spitäler und Pflegeheime in
der Krankenversicherung (VKL) vorliegt. Die Kantone werden gebeten, von der revidierten
Empfehlung Kenntnis zu nehmen und diese soweit wie möglich zu
berücksichtigen.