Revision der Empfehlungen zum Vollzug des KVG im Bereich der Pflegeheime und der Spitex-Dienste – Erfassung des Pflegebedarfs

 

 

An ihrer Sitzung vom 11. Mai 2001 befasste sich die Kommission „Vollzug KVG“ mit der Revision der obenerwähnten Empfehlungen. Sie hat beschlossen, sich zurzeit nur auf die Revision der Empfehlung 6 und der begleitenden Bemerkungen zu beschränken, und die Revision der gesamten Empfehlungen erst an die Hand zu nehmen, wenn die Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungsstatistik durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) vorliegt. Die Kantone werden gebeten, von der revidierten Empfehlung Kenntnis zu nehmen und diese soweit wie möglich zu berücksichtigen.