Mandat

des Fachgremiums für Tariffragen der Kommission "Vollzug KVG"

 

 

1. Hintergründe der Umwandlung des Tarifausschusses in ein Fachgremium für Tariffragen

 

Der Tarifausschuss der SDK hat in der Zeit seit seiner Gründung am 24.4.1998 Tariffragen im Auftrag der Kommission "Vollzug KVG" als organisatorisch übergeordnete Instanz bearbeitet. Er gab wertvolle Impulse an die Kommission "Vollzug KVG", sowie an den Vorstand der SDK (bspw. im Zusammenhang mit dem "alten" Stillhalteabkommen). Der Tarifausschuss hat insbesondere einen Kriterienkatalog zur Tarifgenehmigung und -festsetzung entwickelt, der im Frühling 2001 den Kantonen zugestellt werden konnte. Der Kriterienkatalog soll laufend erweitert und überarbeitet werden.

 

Beim Bearbeiten der verschiedenen Traktanden ist es des öfteren zu Doppelspurigkeiten und Zuständigkeitsproblemen in Bezug auf die Kommission "Vollzug KVG" gekommen. Starke Schwankungen der Anzahl der Traktanden wie auch der anwesenden Mitglieder führten ausserdem mehrere Male dazu, dass Sitzungen des Tarifausschusses kurzfristig abgesagt werden mussten. Es liess sich des weiteren ein hoher Mitgliederwechsel beobachten.

 

Dies veranlasste die Mitglieder des Tarifausschuss, sich zu überlegen, ob die derzeitige Form eines ständigen, auf acht Kantone beschränkten Gremiums für Tariffragen noch den Bedürfnissen der SDK entspreche. Der Austausch von Informationen wird von den Mitgliedern des Tarifausschusses sehr geschätzt. Es wäre deshalb erwünscht, dass auch andere Kantone an einem Austausch teilhaben und an der Vertiefung von Tariffragen mitwirken könnten. Es entstand die Idee, den Tarifausschuss in seiner jetzigen Form in ein Fachgremium für Tariffragen umzuwandeln.

 

Am 30. August 2001 hat die Kommission "Vollzug KVG" der Umwandlung des Tarifausschusses in ein Fachgremium für Tariffragen zugestimmt.

 

 

2. Zweck des Fachgremiums für Tariffragen

  1. Beratung der Kommission "Vollzug KVG" sowie des Vorstandes der SDK in Fragen der Tarifierung, Finanzierung und Preisbildung im Gesundheitswesen.
  2. Formulierung von Handlungsvarianten und Strategien im Finanzierungs-, Tarifierungs- und Preisbildungsbereich zu Handen der Kommission KVG oder des Vorstandes.
  3. Behandlung von technischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Finanzierung und Tarif- bzw. Preisgestaltung im Gesundheitswesen.
  4. Unterstützung der Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertreter in gesamtschweizerischen Tarifkommissionen.
  5. Erfahrungsaustausch und Meinungsbildung der Kantone in Finanzierungs-, Tarifierungs- und Preisbildungsfragen im Gesundheitswesen.

 

 

3. Aufgaben des Fachgremiums für Tariffragen

  1. Erarbeitung von Grundsätzen zur Finanzierung und Preisbildung im Gesundheitswesen unter Bezeichnung der hierfür relevanten Kenndaten.
  2. Entwicklung von Kriterien für die Genehmigung von kantonalen und interkantonalen Tarifen unter Bezeichnung der hierfür relevanten Kenndaten.
  3. Begutachtung von gesamtschweizerischen Tarifwerken im stationären und ambulanten Bereich sowie in der Akut- und Langzeitpflege.
  4. Prüfung und Analyse von spezifischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Abgeltung von Spital- und Pflegeheimaufenthalten.
  5. Meinungsbildung in technischen Fragen zur Finanzierung, Tarifierung und Preisbildung.
  6. Evaluation bestehender und möglicher künftiger Abgeltungssysteme in den verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens unter Berücksichtigung der auftretenden Wechselwirkungen.

 

 

4. Organisation und Arbeitsweise des Fachgremiums für Tariffragen