Der
Tarifausschuss der SDK hat in der Zeit seit seiner Gründung am
24.4.1998 Tariffragen im Auftrag der Kommission "Vollzug KVG"
als organisatorisch übergeordnete Instanz bearbeitet. Er gab
wertvolle Impulse an die Kommission "Vollzug KVG",
sowie an den Vorstand der SDK (bspw. im Zusammenhang mit dem
"alten" Stillhalteabkommen). Der Tarifausschuss hat
insbesondere einen Kriterienkatalog zur Tarifgenehmigung und -festsetzung
entwickelt, der im Frühling 2001 den Kantonen zugestellt werden
konnte. Der Kriterienkatalog soll laufend erweitert und überarbeitet
werden.
Beim Bearbeiten
der verschiedenen Traktanden ist es des öfteren zu
Doppelspurigkeiten und Zuständigkeitsproblemen in Bezug auf die
Kommission "Vollzug KVG" gekommen. Starke Schwankungen
der Anzahl der Traktanden wie auch der anwesenden Mitglieder führten
ausserdem mehrere Male dazu, dass Sitzungen des Tarifausschusses
kurzfristig abgesagt werden mussten. Es liess sich des weiteren
ein hoher Mitgliederwechsel beobachten.
- Beratung der Kommission
"Vollzug KVG" sowie des Vorstandes der SDK in
Fragen der Tarifierung, Finanzierung und Preisbildung im
Gesundheitswesen.
- Formulierung von
Handlungsvarianten und Strategien im Finanzierungs-,
Tarifierungs- und Preisbildungsbereich zu Handen der
Kommission KVG oder des Vorstandes.
- Behandlung von technischen
Fragestellungen im Zusammenhang mit der Finanzierung und
Tarif- bzw. Preisgestaltung im Gesundheitswesen.
- Unterstützung der
Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertreter in
gesamtschweizerischen Tarifkommissionen.
- Erfahrungsaustausch und
Meinungsbildung der Kantone in Finanzierungs-,
Tarifierungs- und Preisbildungsfragen im Gesundheitswesen.
- Erarbeitung von Grundsätzen
zur Finanzierung und Preisbildung im Gesundheitswesen
unter Bezeichnung der hierfür relevanten Kenndaten.
- Entwicklung von Kriterien für
die Genehmigung von kantonalen und interkantonalen
Tarifen unter Bezeichnung der hierfür relevanten
Kenndaten.
- Begutachtung von
gesamtschweizerischen Tarifwerken im stationären und
ambulanten Bereich sowie in der Akut- und Langzeitpflege.
- Prüfung und Analyse von
spezifischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der
Abgeltung von Spital- und Pflegeheimaufenthalten.
- Meinungsbildung in
technischen Fragen zur Finanzierung, Tarifierung und
Preisbildung.
- Evaluation bestehender und möglicher
künftiger Abgeltungssysteme in den verschiedenen
Bereichen des Gesundheitswesens unter Berücksichtigung
der auftretenden Wechselwirkungen.
- Im Fachgremium für
Tariffragen der SDK sind alle Kantone durch eine von
ihnen bezeichnete Person vertreten. Es besteht die Möglichkeit,
dass mehrere Kantone gemeinsam eine Person bezeichnen.
- Die Fachpersonen gelten als
Kontaktpersonen für Tariffragen im jeweiligen Kanton.
Sie sind einerseits Ansprechperson innerhalb ihres
Departements, zweitens für Anfragen aus anderen Kantonen
und drittens für (kurzfristige) Abklärungen, die durch
das Zentralsek-retariat bearbeitet werden.
- Das Fachgremium arbeitet im
Auftrag der Kommission "Vollzug KVG". In
ausserordentlichen Fällen kann das Fachgremium auch vom
Vorstand beauftragt werden.
- Die Kommission "Vollzug
KVG" oder der Vorstand der SDK kann aus dem "Pool"
1. ad-hoc-Arbeitsgruppen bilden, falls
ein aktuelles Thema der Bearbeitung durch ein Gremium für
Tariffragen bedarf. Die Kommission erteilt in diesem Fall
einen klar definierten und auf die Lösung eines
Problembereichs beschränkten Auftrag und gewährt der ad-hoc-Arbeitsgruppe
nach Abschluss des Auftrages die Décharge. Die
Arbeitsgruppen organisieren sich im weiteren selbst.
2. Fachpersonen in nationale Gremien/an
nationale Anlässe delegieren.
- Das Tarifgremium kann der
Kommission "Vollzug KVG" auf eigene Initiative
Vorschläge unterbreiten.
- Die vom Tarifgremium
verfassten Dokumente und Unterlagen zu Handen der Kantone
müssen von der auftraggebenden Stelle genehmigt werden.
- Das Tarifgremium erstattet
dem Präsidium der Kommission "Vollzug KVG"
regelmässig Bericht über den Stand der Arbeiten.
- Die Mitglieder des
Fachgremiums werden ad personam delegiert. Vertretungen
sind nur in Ausnahmen möglich.
- Das Sekretariat des
Fachgremiums wird vom Zentralsekretariat der SDK geführt.
- Das Fachgremium legt den
Rhythmus seiner Sitzungen an Hand der anstehenden Geschäfte
fest. Es tagt zwei bis vier Mal jährlich.