1. November 2000
Empfehlungen des SDK-Vorstandes im Zusammenhang mit der Einführung von TarMed
1. Den Gesundheitsdepartementen wird empfohlen, die Initiative zu ergreifen und die Tarifpartner auf kantonaler Ebene einzuladen, gemeinsam die Modalitäten und Zeitpläne zur Einführung des TarMed festzulegen und insbesondere einen kantonal einheitlichen Startzeitpunkt zu bestimmen (empfohlen: 1. Januar 2002).
Die Einführung des TarMed auf kantonaler Ebene stellt eine grosse Herausforderung für alle beteiligten Organisationen dar. Um diese Herausforderung zu meistern, sind die verschiedenen Arbeiten der kantonalen Tarifpartner miteinander zu koordinieren und zeitlich aufeinander abzustimmen. Die kantonalen Gesundheitsdepartemente wären dabei geeignet, eine intermediäre Rolle einzunehmen. Sie können dies tun, indem sie die betroffenen Organisationen versammeln und ihnen eine Plattform für die gemeinsame Planung und Umsetzung der Tarifeinführung bieten.
2. Die kantonalen Tarifpartner sind dazu anzuhalten, zur Bestimmung der kostenneutralen Starttaxpunktwerte im Arzt- und Spitalbereich die Methode und das Tool (Diskette) der Taskforce TarMed zu verwenden, sobald dieses bezugsbereit ist.
Eine der wichtigsten Aktivitäten auf kantonaler Ebene ist die Ermittlung der Starttaxpunktwerte. Die Verwendung der von der Taskforce TarMed entwickelten Methodik zur Kalkulation der kostenneutralen Starttaxpunktwerte hat folgende Vorteile:
Das Modell wurde von den Tarifpartnern FMH, MTK, KSK und H+ unter Mitwirkung der SDK gemeinsam erarbeitet und darf daher als konsensfähig gelten.
Da die Entwicklungsarbeiten im Rahmen des Projekts TarMed stattfanden, ist die adäquate Berücksichtigung der Tarifeigenschaften garantiert.
Die Kosten für die Zu-Verfügung-Stellung des Modells können in einem sehr bescheidenem Rahmen gehalten werden (CHF 50 pro Diskette); Spitäler und Versicherer werden von ihren Verbänden bereits jetzt in der Anwendung des Tools geschult.
Im Falle von Rekursen gegen den TPW kann davon ausgegangen werden, dass TPW, die mittels einer einheitlichen, von allen Partnern akzeptierten Methodik bestimmt wurden, bei den Beschwerdeinstanzen grössere Chancen der Bestätigung erhalten.
3. Gesetze, Verordnungen und Verträge mit Spitalärzten auf einen Revisionsbedarf hin zu untersuchen, und bei allfälligen Änderungen die Betroffenen möglichst frühzeitig einzubeziehen.
Da die Einführung des TarMed sich erst gegen Ende des kommenden Jahres abzeichnet, besteht zwar im Moment kein akuter Handlungsbedarf hinsichtlich der Anpassung der Spitalarztverträge. In etlichen Kantonen sind jedoch bereits Verhandlungen im Gang. Das Thema ist weiter zu verfolgen. Dabei gilt es, den Honorareinnahmen der Ärzte Beachtung zu schenken.
4. Bei einer Modifikation der Abgeltungssysteme für Spitalärzte darauf zu achten, dass die von TarMed gewollte finanzielle Besserstellung der intellektuell-kognitiven Tätigkeit der Ärzte gegenüber der interventionell-technischen nicht wieder rückgängig gemacht wird.
Das erklärte Ziel von TarMed, die intellektuellen Leistungen der Ärzteschaft gegenüber den apparativen besser zu stellen, wurde von den Kantonen stets begrüsst, da dadurch falsche Anreize zu mehr technisierter Medizin korrigiert werden können. Es kann jedoch festgestellt werden, dass von Seiten der Verlierer Druck gemacht wird, um dieser Verlagerung entgegenzuwirken.
5. Möglichst alle in den Kantonen zur Verfügung stehenden Informationen zum TarMed an das Zentralsekretariat der SDK weiterzuleiten.
Das Zentralsekretariat stellt den Informationsfluss zwischen dem Projekt TarMed und den kantonalen Gesundheitsdepartementen sicher, beispielsweise durch regelmässige Informationen (Info-Schreiben) sowie weiter gehende Unterstützung auf regionaler oder kantonaler Ebene. Daneben dient es als Drehscheibe für den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Kantonen, beispielsweise mittels dem neu errichteten Internet-Forum. Hierzu ist es jedoch auf den aktiven Input der Kantone angewiesen.
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