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		<title>GDK / CDS | Aktuelles</title>
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			<title>GDK / CDS | Aktuelles</title>
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		<lastBuildDate>Thu, 19 Apr 2012 12:14:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
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			<title>Herztransplantationen: Bundesverwaltungsgericht stützt Beschluss der Kantone</title>
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			<description>Der Entscheid des Beschlussorgans wird vom Bundesverwaltungsgericht unterstützt. Es bleibt dabei: Herztransplantationen werden an den Universitätsspitälern Zürich, Bern und Lausanne vorgenommen. Das Bundesverwaltungsgericht ist nicht auf die Beschwerde des Inselspitals gegen den Entscheid des Beschlussorgans für hochspezialisierte Medizin eingetreten.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Entscheid des Beschlussorgans wird vom Bundesverwaltungsgericht unterstützt. Es bleibt dabei: Herztransplantationen werden an den Universitätsspitälern Zürich, Bern und Lausanne vorgenommen. Das Bundesverwaltungsgericht ist nicht auf die Beschwerde des Inselspitals gegen den Entscheid des Beschlussorgans für hochspezialisierte Medizin eingetreten. <br /><br />Im Rahmen der Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) hatte das HSM Beschlussorgan am 28. Mai 2010 entschieden, die Konzentration der Herztransplantationen vorläufig den drei bestehenden Zentren, den Universitätsspitälern Zürich, Bern und Lausanne, zuzuweisen, da in den vergangenen Jahren bereits ein Konzentrations- und Koordinationsprozess stattgefunden hat. Die Leistungszuteilung ist bis Ende 2013 befristet.
Das Inselspital Bern hat gegen diesen Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben mit der Forderung, die Herztransplantationen sofort auf zwei Zentren zu konzentrieren, unter anderem auf das Inselspital. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 2. April 2012 nun entschieden, nicht auf die Beschwerde einzutreten. Dem Inselspital fehlen ein besonders schutzwürdiges Interesse und damit die erforderliche Beschwerdelegitimation. Insbesondere hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Erwägungen festgehalten, dass ein Leistungserbringer nicht befugt ist, die Leistungsaufträge an einen anderen Leistungserbringer anzufechten.
Das HSM Beschlussorgan begrüsst den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Mit dem angestrebten Konzentrationsprozess, der durch die Interkantonale Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM) umgesetzt wird, haben die Kantone Neuland betreten. Der Entscheid schafft Klarheit über die Kompetenzen des HSM Beschlussorgans und das Ausmass der Beschwerdeberechtigung von Spitälern. Das HSM Beschlussorgan sieht sich damit in seinem bisherigen Vorgehen und den gefällten Entscheiden bestätigt und wird seine Arbeiten dementsprechend weiterführen. Es hat seinen politischen Willen, bis spätestens Ende 2013 auf der Grundlage der bis dahin vorhandenen Daten, eine Konzentration auf höchstens zwei Zentren herbeizuführen, an seiner Sitzung vom 28. Mai 2010 klar ausgesprochen. An der Vorgabe, mittels Leistungskonzentration Qualität zu sichern hat sich bis heute nichts geändert. Umso bedeutender ist diese Zielsetzung, da in der Schweiz jährlich aufgrund des Organmangels nur rund 30 Herztransplantationen durchgeführt werden können.
<b>Planung der hochspezialisierten Medizin</b> 
Mit der Unterzeichnung der Interkantonalen Vereinbarung zur Hochspezialisierten Medizin (IVHSM) haben sich alle Kantone der Schweiz verpflichtet die Planung und Koordination der hochspezialisierten Medizin dem HSM Beschlussorgan zu übertragen, das von Regierungsrätin Heidi Hanselmann, Gesundheitsdirektorin Kanton St.Gallen präsidiert wird. Dem HSM Beschlussorgan gehören die Gesundheitsdirektorinnen und ?direktoren der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Bern, Fribourg, Genf, Graubünden, Luzern, Waadt, St.Gallen und Zürich an. Die medizinisch-wissenschaftliche Aufarbeitung der Bereiche der hochspezialisierten Medizin wird von einem 12-köpfigen Expertengremium vorgenommen, welches von Prof. Peter Suter präsidiert wird. Die Zuteilungsentscheide des HSM Beschlussorgans haben einen schweizweit rechtsverbindlichen Charakter.
<b>Auskünfte</b>
Regierungsrätin Heidi Hanselmann, Vorstandsmitglied der GDK und Präsidentin des HSM Beschlussorgans, Telefon: 079 778 23 44 (Auskünfte 19.4.2012, 12.00 bis 14.15)<br />Michael Jordi, Zentralsekretär der GDK, Telefon: 031 356 20 20 / 079 702 20 90]]></content:encoded>
			<category>GDK_Medienmittelungen</category>
			<category>GDK_News</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 19 Apr 2012 12:08:00 +0200</pubDate>
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			<title>Neue Versorgungsmodelle für die ambulante medizinische Grundversorgung </title>
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			<description>Die Zukunft der ambulanten medizinischen Grundversorgung liegt auch in neuen Versorgungsmodellen.  Zu diesem Schluss kommt eine von Bund und Kantonen eingesetzte Arbeitsgruppe. Zwar sind in der Schweiz schon Ansätze solcher Versorgungsmodelle am Entstehen. Damit sie sich aber weiter entwickeln können, müssen Rahmenbedingungen herrschen, die solche Initiativen nicht behindern, sondern begünstigen.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Zukunft der ambulanten medizinischen Grundversorgung liegt auch in neuen Versorgungsmodellen.  Zu diesem Schluss kommt eine von Bund und Kantonen eingesetzte Arbeitsgruppe. Zwar sind in der Schweiz schon Ansätze solcher Versorgungsmodelle am Entstehen. Damit sie sich aber weiter entwickeln können, müssen Rahmenbedingungen herrschen, die solche Initiativen nicht behindern, sondern begünstigen. <br /><br />Angesichts der künftigen Herausforderungen wie der demographischen Alterung und der Zunahme chronischer Krankheiten, die sowohl die Patientinnen und Patienten wie auch die Gesundheitsfachpersonen betreffen, sind Änderungen in der ambulanten medizinischen Grundversorgung notwendig. Neue Versorgungsmodelle sind eine Möglichkeit, um diese Herausforderungen anzugehen. 
Unter neuen Versorgungsmodellen werden ganz allgemein neue Formen der Zusammenarbeit und Leistungserbringung in der ambulanten medizinischen Grundversorgung verstanden, die eine höhere Qualität bieten und gleichzeitig effizienter sind. Ein Beispiel sind Gesundheitszentren, in welchen neben ärztlichen Grundversorger/innen auch andere Gesundheitsfachpersonen wie Pflegefachpersonen, Physio- und Ergotherapeutinnen und -therapeuten, Hebammen, Ernährungsberater/innen, Apotheker/innen und auch die Spitex tätig sind. 
In neuen Versorgungsmodellen wird die Zusammenarbeit zwischen den Berufsgruppen verbessert und die Arbeits- und Kompetenzverteilung optimiert. Es sind Organisationen, die zeitgemäss und attraktiv für die darin tätigen und für angehende Gesundheitsfachpersonen sind. Sie bieten u.a. die Möglichkeit zur Arbeit im Angestelltenverhältnis, zur Teilzeitarbeit oder Arbeit im Team. 
In der Schweiz existieren heute schon Ansätze neuer Versorgungsmodelle. Damit diese sich weiter verbreiten können braucht es Rahmenbedingungen, die solche Initiativen nicht behindern, sondern begünstigen (z.B. Finanzierungssystem, Risikoausgleich, Aus- und Weiterbildung). Gleichzeitig braucht es auf den verschiedenen Ebenen das Engagement aller Partner, das heisst Bund und Kantone, Tarifpartner, Bildungsinstitutionen, Berufsverbände, Leistungserbringer sowie die Patientinnen und Patienten. 
<b>Unterlagen Medienkonferenz vom 02.04.2012:</b>
<ul><li><link fileadmin/docs/public/gdk/Aktuelles/MMtlg/MM_Neue_Versmod_def_20120402_d.pdf _blank download "Initiates file download">Medienmitteilung</link></li><li><link fileadmin/docs/public/gdk/Aktuelles/MMtlg/BT_Versmod_pub_20120402_d.pdf _blank download "Initiates file download">Bericht &quot;Neue Versorgungsmodelle für die medizinische Grundversorgung&quot;</link></li><li><link fileadmin/docs/public/gdk/Aktuelles/MMtlg/FN_PK_20120402_d.pdf _blank download "Initiates file download">PowerPoint-Präsentation</link></li><li><link fileadmin/docs/public/gdk/Aktuelles/MMtlg/SN_MJ_Neue_Versmod_20120402_d.pdf _blank download "Initiates file download">Kommentar Michael Jordi, Gesundheitsdirektorenkonferenz</link></li><li><link fileadmin/docs/public/gdk/Aktuelles/MMtlg/SN_Spycher_Neue_Versmod_20120402_d.pdf _blank download "Initiates file download">Stellungnahme Stefan Spycher, Bundesamt für Gesundheit</link></li></ul>]]></content:encoded>
			<category>GDK_Medienmittelungen</category>
			<category>GDK_News</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fragestellungen des Swiss Medical Board im Jahr 2012</title>
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			<description>Die Trägerschaft des Swiss Medical Board hat für das Jahr 2012 drei Analysen medizinischer Leistungen in Auftrag gegeben. Es handelt sich dabei um  die  chirurgische Entfernung von Lebermetastasen bei einem Darmkrebs und die Anwendung von Computertomographie bei der Diagnose koronarer Herzerkrankungen.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Trägerschaft des Swiss Medical Board hat für das Jahr 2012 drei Analysen medizinischer Leistungen in Auftrag gegeben. Es handelt sich dabei um  die  chirurgische Entfernung von Lebermetastasen bei einem Darmkrebs und die Anwendung von Computertomographie bei der Diagnose koronarer Herzerkrankungen. <br /><br />Über die Fragestellung des dritten geplanten Berichtes wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Die Auswahl der Fragestellungen erfolgte einerseits aufgrund von Empfehlungen aus der Ärzteschaft. Andererseits beabsichtigt die Trägerschaft in diesem Jahr die Nutzung von Synergien mit Berichten ausländischer HTA-Agenturen zu prüfen.&nbsp; Zu diesem Zweck wurden kürzlich im Ausland veröffentlichte HTA-Berichte identifiziert, welche für das schweizerische Gesundheitswesen relevant sind. Anhand dieser Beispiele&nbsp; sollen erste Erfahrungen gemacht werden, ob und inwiefern ausländische Berichte und Empfehlungen für die Schweiz übernommen werden können. 
Der Vorstand der Trägerschaft des Swiss Medical Board hat für das Jahr 2012 die Analyse von drei medizinischen Leistungen in Auftrag gegeben. Davon sollen zwei Analysen soweit als möglich aus bereits im Ausland erstellten und veröffentlichten Berichten abgeleitet werden. Damit nimmt das Swiss Medical Board die Bestrebungen auf, Synergien zwischen den HTA-Agenturen zu nutzen, wie dies auch in der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen von SNHTA (Swiss Network for Health Technology Assessment) angestrebt wird. Ein wichtiger Bestandteil aller HTA-Berichte ist die medizinische Evidenz. In diesem (aufwändigen) Teil erhofft man sich die grössten Synergieeffekte. Länderspezifisch sind sicherlich die rechtlichen, ethischen und ökonomischen Erwägungen, welche das unterschiedliche Umfeld berücksichtigen und in die Empfehlungen einfliessen. 
Konkret wird sich das Swiss Medical Board in diesem Jahr mit folgenden Fragestellungen befassen:
<b>Chirurgische Entfernung von Lebermetastasen beim kolorektalen Karzinom</b>
Unter dem Begriff «kolorektales Karzinom» werden die Krebserkrankungen des Dickdarms (Kolon) und des Mastdarmes (Rektum) zusammengefasst. 25 bis 35% der Patienten, bei welchen ein solches Karzinom chirurgisch entfernt wurde, erkranken im weiteren Verlauf von 5 Jahren an Metastasen in der Leber.
Im Rahmen der vorliegenden Fragestellung wird untersucht, ob eine chirurgische Entfernung solcher Metastasen im Vergleich zu anderen Therapieverfahren für die betroffenen Patienten mit einem relevanten Vorteil bezüglich Überlebensdauer und Lebensqualität verbunden ist. Hierbei werden auch die potentiell negativen Wirkungen der unterschiedlichen Therapieverfahren und das Kosten-Wirksamkeits-Verhältnis betrachtet.
<b>Computertomographie-Scanner in der Abklärung der koronaren Herzkrankheit. Eine Untersuchung auf Basis eines HTA-Berichtes von NICE </b>
Die Koronare Herzkrankheit (KHK, Verengung der Herzkranzgefässe) ist eine häufige Erkrankung mit hoher Morbidität und Mortalität. Für die Diagnose der KHK und die Quantifizierung der Verengung stehen zwei diagnostische Möglichkeiten zur Verfügung: (1.) die invasive Koronarangiographie, bei der ein Katheter über die Leistenarterie in die Herzkranzgefässe vorgeschoben wird, um die Gefässe darstellen zu können und (2.) die Computertomographie.
Bei einer Teilgruppe von Patienten mit Verdacht auf eine KHK ergibt die Computertomographie mit herkömmlichen Geräten eine zu geringe diagnostische Genauigkeit. Neue Geräte (sogenannte «NGCCT, new generation cardiac CT Geräte»), sollen diese Lücke schliessen.
Bei dieser Fragestellung wird die diagnostische Genauigkeit der neuen NGCCT-Geräte untersucht. Als Vergleich dient die Koronarangiographie. Es wird auch darauf geachtet, ob dieses Verfahren&nbsp; einen patientenrelevanten Vorteil bietet. Zusätzlich werden potentiell negative Wirkungen der beiden Verfahren und das Kosten-Wirksamkeits-Verhältnis betrachtet. 
Grundlage des Fachberichtes ist eine Evidenz-Synthese, die im August 2011 vom britischen National Institute for Health and Clinical Excellence (NICE) erstellt wurde.
Über das Thema einer dritten Fragestellung wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 
Die Verabschiedung und Veröffentlichung der Berichte ist für Ende Jahr vorgesehen.
<b>Weitere Informationen:</b><br />Fragestellungen des Swiss Medical Board: <link http://www.medical-board.ch/index.php?id=810 _blank external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">http://www.medical-board.ch/index.php?id=810</link>&nbsp;&nbsp;&nbsp; <br /><br /><b>Auskunft:</b><br />Susanna Marti Calmell, Sekretariat Trägerschaft Swiss Medical Board<br />Telefon +41 43 259 24 79, info@medical-board, <link http://www.medical-board.ch/ _blank external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">www.medical-board.ch</link><br /><br /><b><i>Swiss Medical Board</i></b>
Im Januar 2012 hat sich die Regierung des Fürstentums Liechtenstein der Trägerschaft des Swiss Medical Board angeschlossen.]]></content:encoded>
			<category>GDK_Medienmittelungen</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 29 Mar 2012 10:05:00 +0200</pubDate>
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			<title>Unterstützung der Managed Care Vorlage </title>
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			<description>Die GDK spricht sich für die Unterstützung der Managed Care Vorlage aus. Sie erachtet die Förderung von integrierten Versorgungsmodellen weiterhin als wichtig und geht davon aus, dass diese zur Verbesserung der Versorgungsqualität beitragen können. </description>
			<content:encoded><![CDATA[Die GDK spricht sich für die Unterstützung der Managed Care Vorlage aus. Sie erachtet die Förderung von integrierten Versorgungsmodellen weiterhin als wichtig und geht davon aus, dass diese zur Verbesserung der Versorgungsqualität beitragen können.  <br /><br />Die GDK unterstützt insbesondere den verfeinerten Risikoausgleich, der voraussichtlich nochmals zur Verringerung der Risikoselektion beitragen, die Versicherung von Chronischkranken attraktiver machen und das Engagement für deren optimale Behandlung fördern kann. Wichtig ist aus Sicht der GDK der Erlass von umfassenden und klärenden Ausführungsbestimmungen. Die Kantone sollen bei den entsprechenden Arbeiten frühzeitig und umfassend einbezogen sein.
Unterlagen Medienkonferenz EDI/GDK vom 22. März 2012:
<ul><li><link fileadmin/docs/public/gdk/Aktuelles/FN_CC_MC_20120312_d.pdf _blank download "Leitet Herunterladen der Datei ein">Position GDK </link>&nbsp;</li></ul>
<ul><li><link http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00305/06506/06664/index.html?lang=de _blank external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">Informationen des Bundes</link></li></ul>]]></content:encoded>
			<category>GDK_News</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 23 Mar 2012 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Französische Version der Leistungsgruppensystematik</title>
			<link>http://www.gdk-cds.ch/index.php?id=623&#38;L=0</link>
			<description>Die Leistungsgruppensystematik für die Zuteilung der akutsomatischen Leistungen im Rahmen der kantonalen Spitalplanungen liegt nun auch in Französisch vor.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Leistungsgruppensystematik für die Zuteilung der akutsomatischen Leistungen im Rahmen der kantonalen Spitalplanungen liegt nun auch in Französisch vor. <br /><br />]]></content:encoded>
			<category>GDK_News</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 22 Mar 2012 15:50:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gutachten zum öffentlichen Beschaffungswesen im Rahmen der neuen Spitalfinanzierung</title>
			<link>http://www.gdk-cds.ch/index.php?id=402&#38;no_cache=1&#38;L=0&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=218&#38;cHash=6e899e5044d8aad777cc6c077fbb3b8d</link>
			<description>Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und ?direktoren GDK und die Konferenz der kantonalen Bau- Planung- und Umweltdirektorinnen und ?direktoren BPUK haben bei der Kanzlei WalderWyss, Zürich eine Analyse der Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung auf die Unterstellung der (Listen-)Spitäler unter die Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungsrechts in Auftrag gegeben. Die GDK und die BPUK nehmen die Ergebnisse des Gutachtens zur Kenntnis und stellen dieses allen interessierten Kreisen zur Verfügung. Sie empfehlen den Kantonen, 
von der Schlussfolgerung des Gutachtens zustimmend Kenntnis zu nehmen für eine den Schlussfolgerungen entsprechenden Umsetzung zu sorgen das Gutachten den Spitälern und weiteren interessierten Kreisen zur Verfügung zu stellen die Ergebnisse des Gutachtens bei den Beratungen durch die kantonalen Informationsstellen für das öffentlichen Beschaffungswesen zu berücksichtigen. 
  
Gutachten </description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und ?direktoren GDK und die Konferenz der kantonalen Bau- Planung- und Umweltdirektorinnen und ?direktoren BPUK haben bei der Kanzlei WalderWyss, Zürich eine Analyse der Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung auf die Unterstellung der (Listen-)Spitäler unter die Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungsrechts in Auftrag gegeben. Die GDK und die BPUK nehmen die Ergebnisse des Gutachtens zur Kenntnis und stellen dieses allen interessierten Kreisen zur Verfügung. Sie empfehlen den Kantonen, 
von der Schlussfolgerung des Gutachtens zustimmend Kenntnis zu nehmen für eine den Schlussfolgerungen entsprechenden Umsetzung zu sorgen das Gutachten den Spitälern und weiteren interessierten Kreisen zur Verfügung zu stellen die Ergebnisse des Gutachtens bei den Beratungen durch die kantonalen Informationsstellen für das öffentlichen Beschaffungswesen zu berücksichtigen. 
  
Gutachten  <br /><br />Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und ?direktoren GDK und die Konferenz der kantonalen Bau- Planung- und Umweltdirektorinnen und ?direktoren BPUK haben bei der Kanzlei WalderWyss, Zürich eine Analyse der Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung auf die Unterstellung der (Listen-)Spitäler unter die Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungsrechts in Auftrag gegeben. Die GDK und die BPUK nehmen die Ergebnisse des Gutachtens zur Kenntnis und stellen dieses allen interessierten Kreisen zur Verfügung. Sie empfehlen den Kantonen, 
<ul><li>von der Schlussfolgerung des Gutachtens zustimmend Kenntnis zu nehmen </li><li>für eine den Schlussfolgerungen entsprechenden Umsetzung zu sorgen </li><li>das Gutachten den Spitälern und weiteren interessierten Kreisen zur Verfügung zu stellen </li><li>die Ergebnisse des Gutachtens bei den Beratungen durch die kantonalen Informationsstellen für das öffentlichen Beschaffungswesen zu berücksichtigen. </li></ul>
&nbsp;&nbsp;
<ul><li><link fileadmin/docs/public/gdk/Themen/Tarife/Beschaffung/BT_Gutachten_Spitalfinanzierung_120203_def_d.pdf _blank download "Initiates file download">Gutachten</link> </li></ul>]]></content:encoded>
			<category>GDK_News</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 08:52:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Übersicht Spitallisten und provisorische Spitaltarife 2012</title>
			<link>http://www.gdk-cds.ch/index.php?id=959&#38;L=0</link>
			<description>Das Zentralsekretariat der GDK führt eine neue Übersicht über die kantonalen Spitallisten und die provisorischen Spitaltarife 2012. Sie ist auf der GDK-Webseite zugänglich unter den beiden Themenseiten ?Spitalplanung? und ?Tarife+Finanzierung?. </description>
			<content:encoded><![CDATA[Das Zentralsekretariat der GDK führt eine neue Übersicht über die kantonalen Spitallisten und die provisorischen Spitaltarife 2012. Sie ist auf der GDK-Webseite zugänglich unter den beiden Themenseiten ?Spitalplanung? und ?Tarife+Finanzierung?.  <br /><br />]]></content:encoded>
			<category>GDK_News</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 09:19:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Empfehlungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung </title>
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			<description>Der Vorstand der GDK hat Empfehlungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung zu Handen der Kantone verabschiedet. Diese thematisieren Grundsätze der Wirtschaftlichkeitsprüfung im neuen Sys-tem der Spitalfinanzierung, besonders zu beachtende Aspekte bei der Analyse der Kostendaten der Spitäler sowie den Prozess der Tarifbeurteilung resp. Tariffindung.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Vorstand der GDK hat Empfehlungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung zu Handen der Kantone verabschiedet. Diese thematisieren Grundsätze der Wirtschaftlichkeitsprüfung im neuen Sys-tem der Spitalfinanzierung, besonders zu beachtende Aspekte bei der Analyse der Kostendaten der Spitäler sowie den Prozess der Tarifbeurteilung resp. Tariffindung. <br /><br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; ]]></content:encoded>
			<category>GDK_News</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 19 Dec 2011 10:31:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		
		<item>
			<title>Medical Board fordert Zurückhaltung bei der Operation von osteoporotischen Wirbelkörperbrüchen</title>
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			<description>Wirbelkörperbrüche infolge von Osteoporose (Knochenschwund) lassen sich mittels Zementinjektionen (Vertebroplastie oder Kyphoplastie) stabilisieren. Die mittelfristige Zusatzwirkung der Zementinjektion gegenüber konservativer Behandlung ist jedoch fraglich. Das Swiss Medical Board empfiehlt zudem mittels prospektiver Studien genauer abzuklären, bei welchen Patienten der operative Eingriff wirksam ist.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wirbelkörperbrüche infolge von Osteoporose (Knochenschwund) lassen sich mittels Zementinjektionen (Vertebroplastie oder Kyphoplastie) stabilisieren. Die mittelfristige Zusatzwirkung der Zementinjektion gegenüber konservativer Behandlung ist jedoch fraglich. Das Swiss Medical Board empfiehlt zudem mittels prospektiver Studien genauer abzuklären, bei welchen Patienten der operative Eingriff wirksam ist. <br /><br />In der Schweiz wird die Zahl osteoporotischer Wirbelkörperfrakturen pro Jahr auf 19?000 geschätzt. Sie betreffen vor allem ältere Menschen, verursachen Schmerzen und schränken die Beweglichkeit ein. Behandeln lassen sich Wirbelkörperfraktur sogenannt konservativ (mit Bettruhe, Schmerzmitteln und Physiotherapie), sowie operativ mittels Zementinjektionen. Nach gründlicher Analyse der Fachliteratur und unter Einbezug der Meinung externer Fachspezialisten kommt das Medical Board zum Schluss, dass die beiden operativen Verfahren der Vertebro- bzw. Kyphoplastie die Symptome einer Wirbelkörperfraktur vor allem kurzfristig verbessern. Nach sechs Monaten lässt sich aber gemäss den in der Forschung verwendeten Messgrössen kein wesentlicher Unterschied zwischen den Resultaten der operativen und der konservativen Behandlung feststellen, was Schmerzen und Funktionsverbesserung betrifft. Deshalb empfiehlt das Medical Board in seinem Bericht «Vertebroplastie und Kyphoplastie bei osteoporotischen Wirbelkörperfrakturen», dass ein Eingriff nur bei jenen Patienten durchgeführt werden sollte, bei welchen eine mehrwöchige konservative Behandlung keine Wirkung gezeigt hat. Zusätzliche Studien sollen klären, ob und für welche Patientengruppen der chirurgische Eingriff in der Frühphase nach einer osteoporotischen Wirbelkörperfraktur zu einer wesentlichen Verbesserung der Lebensqualität führt. Für die Vertebroplastie wird zudem die Zertifizierungspflicht der Operierenden sowie eine Registerführungspflicht, wie sie für Kyphoplastie bereits besteht, angeregt. 
Das Medical Board begründet seine Empfehlungen damit, dass die Vertebro- und Kyphoplastie mittelfristig gesehen nur zu einer geringfügig besseren Lebensqualität führen und Wirbelkörperbrüche ? wie alle Knochenbrüche ? natürlich heilen. Das Kosten-Wirksamkeits-Verhältnis liege in einem Bereich, wo es einer besonderen Abwägung bedürfe, ob die Leistung zu Lasten der Solidargemeinschaft über die obligatorische Krankenversicherung erbracht werden sollte. 
<b>Weitere Informationen:<br /></b>Bericht des Swiss Medical Board: «<link http://www.medical-board.ch/fileadmin/docs/public/mb/Fachberichte/2011-11-30_Bericht_Vertebroplastie.pdf _blank external-link-new-window "Opens external link in new window">Vertebroplastie und Kyphoplastie bei osteoporotischen Wirbelkörperfrakturen</link>»
<b>Auskunft:<br /></b>Susanna Marti Calmell, Sekretariat Trägerschaft Swiss Medical Board<br />Telefon +41 43 259 24 79, <link mailto:info@medical-board>info@medical-board</link>, <link http://www.medical-board.ch>www.medical-board.ch</link>
<p class="title2"><i>Swiss Medical Board </i></p>
<i>Das Swiss Medical Board hat zum Ziel, diagnostische Verfahren und therapeutische Interventionen aus der Sicht der Medizin, der Ökonomie, der Ethik und des Rechts zu analysieren. Dabei geht es im Kern um die Beurteilung des Kosten-Wirksamkeits-Verhältnisses medizinischer Leistungen. Daraus werden Empfehlungen zuhanden der politischen Entscheidungsträger und der Leistungserbringer formuliert. Das Swiss Medical Board ist ein von Verwaltung, Leistungserbringern und Industrie unabhängiges Gremium, welches einen Expertenrat sowie eine Geschäftsstelle umfasst. Die Trägerschaft des Swiss Medical Board bilden die GDK, die FMH und die SAMW. </i>
<i>Weitere Informationen: </i><link http://www.medical-board.ch _blank external-link-new-window "Opens external link in new window"><i>www.medical-board.ch</i></link><i>.</i> ]]></content:encoded>
			<category>GDK_Medienmittelungen</category>
			<category>GDK_News</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 17:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		
		<item>
			<title>Kantone konzentrieren Hochspezialisierte Kindermedizin</title>
			<link>http://www.gdk-cds.ch/index.php?id=402&#38;no_cache=1&#38;L=0&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=206&#38;cHash=db972502f12564635a7a52e414ac0843</link>
			<description>Das Beschlussorgan bestehend aus den Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren von 10 Kantonen hat wichtige Entscheide zur weiteren Konzentration der hochspezialisierten Medizin gefällt. In drei Bereichen der Kindermedizin und Kinderchirurgie wurden wichtige Meilensteine gesetzt. Damit haben die Kantone Ihren Willen zur Konzentration der Spitzenmedizin erneut deutlich zum Ausdruck gebracht. Zudem unterstützen sie die bereits von den Kinderärztinnen und -ärzten initiierte Schaffung von wenigen Kompetenzzentren in unserem Land.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Das Beschlussorgan bestehend aus den Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren von 10 Kantonen hat wichtige Entscheide zur weiteren Konzentration der hochspezialisierten Medizin gefällt. In drei Bereichen der Kindermedizin und Kinderchirurgie wurden wichtige Meilensteine gesetzt. Damit haben die Kantone Ihren Willen zur Konzentration der Spitzenmedizin erneut deutlich zum Ausdruck gebracht. Zudem unterstützen sie die bereits von den Kinderärztinnen und -ärzten initiierte Schaffung von wenigen Kompetenzzentren in unserem Land. <br /><br /><b>Diagnostik und Betreuung von angeborenen Stoffwechselstörungen</b><br />In der Schweiz erkranken jährlich rund 50 Kinder an seltenen Stoffwechselstörungen und benötigen spezifische diagnostische Abklärungen und Betreuung. Die Behandlung der betroffenen Kinder soll zukünftig auf die Universitätsspitäler Lausanne und Bern sowie auf das Kinderspital Zürich konzentriert werden. Diese drei Kompetenzzentren verfügen über die notwendige Expertise und spezialisierten Fachkräfte, um Diagnostik und hochspezialisierte Langzeitbetreuung auf höchstem Niveau sicherzustellen. 
<b>Spezielle Abklärungen bei schwerer Epilepsie</b><br />Bei Kindern, die an einer bestimmten Form von schweren Epilepsie leiden, wird nach erfolgloser medikamentöser Langzeitbehandlung ein chirurgischer Eingriff in Betracht gezogen, der zum Ziel hat, das Hirngewebe, welches epileptische Anfälle auslöst, zu entfernen. Bevor der Eingriff stattfinden kann, müssen zuerst äusserst aufwändige, hochkomplexe präoperative Abklärungen vorgenommen werden. In der Schweiz müssen sich jährlich rund 40 Kinder solchen Abklärungen unterziehen. Aus Gründen der Qualitätssicherung werden diese Untersuchungen künftig schweizweit auf zwei Zentren, d.h. auf das Universitätsspital Genf und das Schweizerische Epilepsiezentrum (in Zusammenarbeit mit dem Kinderspital Zürich) konzentriert. Die beiden Zentren verfügen über die hochspezialisierte Expertise und die dafür notwendigen Spezialisten und spezifische Infrastruktur, um diese Abklärungen durchführen zu können.
<b>Qualitätsverbesserung in der Behandlung von&nbsp; schwerverletzten Kindern</b><br />In der Schweiz verunfallen jährlich rund 200 Kinder so schwer, dass sie in akuter Lebensgefahr schweben und eine hochspezialisierte kinderchirurgische Versorgung benötigen. Die Überlebenschancen und Langzeitprognosen hängen entscheidend von einem umgehenden Transport in eine Kinderklinik ab, welche über die notwendige Infrastruktur und das entsprechende Personal verfügt um die adäquate und prioritätengerechte Versorgung der schwerverletzten Kinder während 24 Stunden pro Tag sicherzustellen. Der Entscheid des HSM Beschlussorgans, diese Behandlung künftig auf 8 Kompetenzzenten zu konzentrieren, stellt die flächendeckende Versorgung sicher. Es handelt sich dabei um die Universitätsspitäler Genf, Lausanne, Bern, das Kinderspital beider Basel (UKBB), das Kinderspital Zürich, das Ostschweizer Kinderspital (in Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital St. Gallen), das Kantonsspital Luzern sowie das Kantonsspital Graubünden für&nbsp; Kinder ab fünf Jahren und mit Ausnahme&nbsp; sehr komplexer Eingriffe nach schweren Verletzungen von Becken, Zentralnervensystem, Gallenwegen und Augen, auch bei älteren Kindern.
<b>Planung der hochspezialisierten Medizin</b><br />Mit der Unterzeichnung der Interkantonalen Vereinbarung zur Hochspezialisierten Medizin (IVHSM) haben sich alle Kantone in der Schweiz zur gemeinsamen Planung und Zuteilung der hochspezialisierten Medizin (HSM) verpflichtet. Die medizinisch-wissenschaftliche Aufarbeitung der Bereiche der hochspezialisierten Medizin wird von einem 12-köpfigen Expertengremium vorgenommen, welches von Prof. Peter Suter präsidiert wird. Für die Planungs- und Zuteilungsentscheide ist das HSM Beschlussorgan zuständig. Das Gremium setzt sich aus den Gesundheitsdirektorinnen und ?direktoren der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Bern, Fribourg, Genf, Graubünden, Luzern, Waadt, St.Gallen und Zürich zusammen und wird von der St.Galler Regierungsrätin Heidi Hanselmann präsidiert. Die Zuteilungsentscheide des HSM Beschlussorgans haben einen schweizweit rechtsverbindlichen Charakter.
<b>Durch Qualität Kosten sparen</b><br />Die gemeinsame Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) erfolgt im Hinblick auf eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftlich erbrachte medizinischen Versorgung. Die Konzentration von hochspezialisierten Behandlungen und Eingriffen trägt zur Verbesserung der Behandlungsqualität bei. Dadurch entstehen tendenziell weniger Komplikationen und die Überlebenschancen der betroffenen Patientinnen und Patienten werden verbessert. Zudem können unnötige Verlegungen vermieden und wertvolle Zeit für die optimale Behandlung gewonnen werden. Eine optimierte Erstversorgung führt zu geringeren Kosten für die Behandlung und Nachsorge. Dadurch können langfristig bedeutende volkswirtschaftliche Kosteneinsparungen erwartet werden.
<b>Auskünfte (Donnerstag 8.12.2011, 12:00 ? 14:00)<br /></b>Regierungsrätin Heidi Hanselmann, Vorstandsmitglied der GDK und Präsidentin des HSM Beschlussorgans, Telefon: 058 229 35 70]]></content:encoded>
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			<category>GDK_News</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 10:15:00 +0100</pubDate>
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