Spitalplanung
Die Kantone sind gemäss Artikel 39 KVG verantwortlich für die Planung einer bedarfsgerechten Spitalversorgung. Die GDK unterstützt die Kantone bei der interkantonalen Koordination und Zusammenarbeit im Bereich der Spitalplanung.
Kantonale Spitallisten
Die GDK führt eine Übersicht mit Zugriff auf alle kantonalen Spitallisten.
- GDK-Übersicht, Stand 23.5.2013
Für Fragen bezüglich der einzelnen Spitallisten wenden Sie sich bitte an die zuständige Gesundheitsdirektion.
Empfehlungen zur Spitalplanung
Empfehlungen zur Spitalplanung, unter Berücksichtigung der KVG-Revision zur Spitalfinanzierung vom 21.12.2007, vom Vorstand der GDK verabschiedet am 14.5.2009
Empfehlung zur Anwendung des Leistungsgruppenkonzepts im Rahmen der Spitalplanung, 27.1.2011
Kontakt
Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK)
Haus der Kantone
Speichergasse 6
Postfach 684
CH-3000 Bern 7
Tel. +41 (0)31 356 20 27
Fax. +41 (0)31 356 20 30


