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GDK / CDS

Die GDK

In der GDK sind die für das Gesundheitswesen zuständigen Regierungsmitglieder der Kantone in einem politischen Koordinationsorgan vereinigt. Zweck der Konferenz ist es, die Zusammenarbeit der 26 Kantone sowie zwischen diesen, dem Bund und mit wichtigen Organisationen des Gesundheitswesens zu fördern. Rechtlich und finanziell werden die Konferenz und ihr Zentralsekretariat durch die Kantone getragen.

Die Entscheide der Konferenz haben für ihre Mitglieder und die Kantone den Stellenwert von Empfehlungen. Eine Ausnahme bilden die Regelungen zur Osteopathie. Die Konferenz ist auch als Gesprächsforum der Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren sowie als Ansprechpartnerin für die Bundesbehörden sowie für zahlreiche nationale Verbände und Institutionen von Bedeutung.

 

 

Portrait der GDK

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Statuten der GDK

» Statuten 
gemäss Beschluss der Plenarversammlung vom 04.12.2003 mit Änderung vom 27.06.2010