Umsetzung der Empfehlungen des Swiss Medical Board führt zur Auslösung eines Umstrittenheitsverfahrens
Ende Oktober hat das Medical Board den sechsten Fachbericht verabschiedet und noch vor Ende Jahr folgt ein weiterer Bericht. Was geschieht mit den Empfehlungen aus diesen Berichten? Für die Umsetzung sind die GDK, die FMH und die SAMW als Trägerschaft des Swiss Medical Board zuständig.
Das Fachgremium Medical Board (Geschäftsstelle und Expertenrat) führt den HTA-Prozess durch, erstellt und verabschiedet den Bericht. Die Bekanntmachung der Erkenntnisse aus den Berichten ist Sache der Trägerschaft. Ebenso liegt die Initiierung allfälliger Konsequenzen für die Anwendung medizinischer Leistungen und/oder deren Vergütung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Verantwortung der Trägerschaft. Der gesetzlich vorgegebene Entscheidungsprozess über die Vergütungspflicht einer Leistung durch die Grundversicherung läuft über paritätisch zusammengesetzte Kommissionen, deren Empfehlungen die Grundlage für den Entscheid durch das BAG oder das EDI bilden. Der Prozess wird durch Anträge aus interessierten Kreisen angestossen. Grundsätzlich haben Patienten ein Anrecht auf alle Leistungen, welche sich auf der Positivliste (für Medikamente) und nicht auf der Negativliste (für Verfahren) befinden. Welche Leistung schliesslich erbracht wird, entscheiden Arzt und Patient gemeinsam aufgrund individueller Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Die Trägerschaft hat für die Umsetzung der Empfehlungen des Medical Board die folgenden drei Stufen definiert und entscheidet für jeden Bericht, auf welcher Stufe die Umsetzung erfolgen soll:
• Stufe 1 – Sensibilisierung: Der Bericht wird auf den Webseiten des Swiss Medical Board und der Trägerorganisationen und in der Presse veröffentlicht und an interessierte Stellen direkt versandt. Dadurch werden Diskussionen angeregt, Leistungen allenfalls hinterfragt und die Empfehlungen bei Konsens befolgt. Die Umsetzung der Stufe 1 erfolgt bei allen Berichten.
• Stufe 2 - Freiwillige Umsetzung: Es werden gezielte Empfehlungen an Leistungserbringer erlassen und Patienteninformationen erstellt und verbreitet. Stehen medizinische Fachgesellschaften und Spitäler hinter der Empfehlung, werden allenfalls fachliche Richtlinien und die Praxis angepasst. Informierte Patienten bringen sich bei der Therapiewahl ein und erwirken allenfalls die Befolgung der Empfehlungen.
• Stufe 3 - Verbindliche Umsetzung: Es werden Anträge an das BAG gestellt um Änderungen der Spezialitätenliste (für Medikamente) oder die Auslösung eines Um-strittenheitsverfahrens (für Gegenstände und Verfahren) zu erwirken. Als Folge davon können gewisse d.h. umstrittene Leistungen im Rahmen der Grundversorgung a) nur noch in begründeten Ausnahmefällen, b) verbunden mit Vorgaben (Führen eines Registers oder Teilnahme an Studien) oder c) überhaupt nicht mehr vergütet werden.
Bisherige und auch künftige Berichte des Medical Board werden mindestens auf Stufe 1 umgesetzt. Bei den beiden Berichten zu «Antibiotika-Prophylaxe» und zu «PET/CT bei Diagnostik und Überwachung von Lungentumoren» wurden zusätzlich Massnahmen der Stufe 2 vorgenommen, d.h. die betroffenen Fachgesellschaften, alle Spitäler, resp. alle PET/CT-Institute wurden auf die Empfehlungen aufmerksam gemacht und gebeten, diese in ihre Richtlinien einfliessen zu lassen. Für weitere zwei Berichte «Einsatz von Bevacizumab bei der Behandlung von metastasiertem Dickdarmkrebs» und «Behandlung der Ruptur des vorderen Kreuzbandes» werden zur Zeit Broschüren zur Patienteninformation erstellt.
Für die Empfehlungen zur perkutanen, katheter-basierten Behandlung der schweren Mitralklappeninsuffizienz wurde die verbindliche Umsetzung Stufe 3 eingeleitet. Die Trägerschaft des Swiss Medical Board hat beim BAG die Auslösung eines Umstrittenheitsverfahrens beantragt, mit dem Ziel, dass die Behandlung künftig nur unter den in den Empfehlungen des Medical Board aufgeführten Bedingungen durch die Grundversicherung vergütet wird.
Hinweise aus Fachkreisen lassen darauf schliessen, dass auch die Massnahmen der beiden unverbindlichen Stufen Auswirkungen auf die Anwendung der untersuchten Behandlungen haben und damit zu einer qualitativen und ökonomischen Verbesserung in den betreffenden Situationen führen.
Swiss Medical Board
Nachdem das Medical Board Anfang 2011 mit der Gründung des Trägervereins durch die GDK, die FMH und die SAMW auf nationaler Ebene verankert wurde, wurde nun auch der Name mit Swiss Medical Board den neuen Gegebenheiten angepasst. Gleichzeitig hat auch die Webseite eine Auffrischung erfahren. Diese kann neu auch unter www.swissmedicalboard.ch erreicht werden.
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