Koordination und Konzentration der hochspezialisierten Medizin

Die Kantone sind beauftragt, für den Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM) eine gemeinsame gesamtschweizerische Planung vorzunehmen (Art. 39, Abs. 2bis KVG). Für die Umsetzung dieses Gesetzesauftrages haben die Kantone per 1.1.2009 die Interkantonale Vereinbarung zur Hochspezialisierten Medizin (IVHSM) unterzeichnet und sich damit zur gemeinsamen Planung und Zuteilung von hochspezialisierten Leistungen verpflichtet. Für die hochspezialisierte Medizin gibt es somit anstelle von 26 kantonalen Planungen nur noch eine einzige, von allen Kantonen gemeinsam getragene Planung. Die IVHSM bildet die gesetzliche Grundlage für die Leistungszuteilung, legt die Entscheidungsprozesse der IVHSM Organe fest und definiert die Kriterien, welche ein Leistungsbereich erfüllen muss, um als hochspezialisierte Medizin im Sinne der IVHSM zu gelten.
Die gemeinsame Planung der hochspezialisierten Medizin erfolgt im Hinblick auf eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftlich erbrachte medizinische Versorgung.
Im Rahmen der Umsetzung der IVHSM haben die Kantone bisher Leistungszuteilungen in verschiedenen Teilbereichen der hochspezialisierten Medizin verabschiedet.
Kontakt
HSM Projektsekretariat
Bettina Wapf
Georg von Below
Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK)
Haus der Kantone
Speichergasse 6
Postfach 684
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Tel. +41 (0)31 356 20 37
(Bettina Wapf)
Tel. +41 (0)31 356 20 32
(Georg von Below)
Fax +41 (0)31 356 20 30


