Befristete Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung

5. November 2012

Der Vorstand der GDK stimmt der vorgeschlagenen Gesetzesänderung zur Wiedereinführung der Zulassungsbeschränkung in der Ausgestaltung, wie sie per Ende 2011 ausgelaufen ist, zu. Für den Vorstand der GDK ist es zentral, dass es sich bei der Wiederaufnahme der bis Ende 2011 geltenden Regelung um eine Übergangslösung handelt, welche so rasch wie möglich durch eine langfristige, differenziertere Lösung der Zulassungssteuerung – für welche der Vorschlag von FMH und GDK die Grundlage bieten soll – abzulösen ist.