Coronavirus: Aufhebung der kantonalen Ausnahmen ist nachvollziehbar
6. Januar 2021
Die Coronavirus-Epidemie verläuft in der Schweiz derzeit stabil – allerdings sind die Fallzahlen nach wie vor deutlich zu hoch. Zudem könnten die neuen Virusvarianten zu einer schnelleren Ausbreitung führen. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass der Bundesrat die Erleichterungen für Kantone mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung aufhebt.
Gemäss der geltenden Covid-19-Verordnung besondere Lage können Kantone unter anderem die Gastronomiebetriebe öffnen oder die Öffnungszeiten von Einkaufsläden ausweiten, wenn im betreffenden Kanton bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Unter anderem muss die Reproduktionszahl während mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 1 liegen. Die Westschweizer Kantone, welche die Voraussetzungen im Dezember erfüllten und die Restaurants offenhalten konnten, haben die Erleichterungen teilweise bereits vor dem heutigen Bundesratsentscheid wieder aufgehoben. Ab Samstag können die Bundesmassnahmen nun nicht mehr unterschritten werden.
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hatte den Kantonen mit Blick auf die schweizweit besorgniserregende epidemiologische Lage eine zurückhaltende Anwendung der Ausnahmebestimmungen nahegelegt. GDK-Präsident Lukas Engelberger sagt: «Weil sich die Lage über die Festtage nicht markant verbessert hat und sich durch die neuen Coronavirus-Varianten gar verschlechtern könnte, ist der Entscheid des Bundesrates für die Kantone nachvollziehbar.» In den kommenden Wochen müssten die Anstrengungen von Bund und Kantonen zur Eindämmung der Epidemie intensiviert werden, eine Verschärfung der Massnahmen sei möglicherweise unumgänglich, sagt Engelberger. Zu möglichen Massnahmenverschärfungen werden die Kantone nun konsultiert.
Der Start der Covid-19-Impfung ist eine wichtige Etappe bei der Bewältigung der Epidemie. Die Hygiene- und Verhaltensregeln müssen aber unbedingt weiterhin befolgt werden. Die Impfung der Bevölkerung wird Monate dauern.
Auskünfte:
Regierungsrat Lukas Engelberger, Präsident GDK, 061 267 95 23
Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch