Coronavirus: Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren fordern griffige Bewilligungskriterien

12. August 2020

Der Bundesrat hat entschieden, das geltende Verbot von Grossveranstaltungen per 1. Oktober aufzuheben und eine Bewilligungspflicht einzuführen. Diese Regelung kann aus der Sicht der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) nur funktionieren, wenn sie schweizweit einheitlich umgesetzt wird. Es braucht deshalb griffige Bewilligungskriterien auf nationaler Ebene.

Die Mehrheit der Kantone hatte sich in der Anhörung für eine Verlängerung des Verbots von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besucherinnen und Besuchern bis Ende Jahr ausgesprochen. Dies mit dem Verweis auf die nach wie vor instabile epidemiologische Lage. Nach dem Entscheid des Bundesrates sind nun möglichst einheitliche Bewilligungskriterien nötig. Diese Kriterien, zu denen taugliche Schutzkonzepte gehören, gilt es nun auszuarbeiten und in der COVID-19-Verordnung besondere Lage zu verankern.

Die gebeutelte Sport- und Kulturbranche hat sich verständlicherweise für eine Aufhebung beziehungsweise Lockerung der Veranstaltungseinschränkungen stark gemacht. Die Massnahmen, die bei einem starken Anstieg der Fallzahlen zu ergreifen wären, würden dann allerdings wieder die Gesamtwirtschaft treffen. Mit der Lockerung stehen die Veranstalter nun in der Mitverantwortung, erneute Einschränkungen möglichst zu verhindern. GDK-Präsident Lukas Engelberger sagt: «Es hängt massgeblich von den Sport- und Kulturorganisationen sowie den Veranstaltern ab, ob sich die Öffnung im Bereich der Grossveranstaltungen bewährt.»

 

Auskünfte:

Regierungsrat Lukas Engelberger, Präsident GDK, 079 689 01 46

Michael Jordi, Generalsekretär GDK, 031 356 20 20, michael.jordi@gdk-cds.ch

Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch