Coronavirus: Massnahmenverschärfung ist angesichts der epidemiologischen Lage verständlich
13. Januar 2021
Die Fallzahlen stagnieren auf einem zu hohen Niveau und die neuen, leichter übertragbaren Virusvarianten lassen einen weiteren Anstieg befürchten. Vor diesem Hintergrund sind die Verlängerung und Verschärfung der Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, die der Bundesrat beschlossen hat, aus epidemiologischer Sicht angezeigt.
Die Kantone stellten sich in der Konsultation grossmehrheitlich hinter die Verlängerung der Massnahmen. Auch die Ausweitung der Maskenpflicht am Arbeitsplatz und der verstärkte Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wurde begrüsst. Die Home-Office-Pflicht und die Schliessung von Läden und Märkten des nicht-täglichen Bedarfs fand bei den Kantonen hingegen keine Mehrheit.
Der Präsident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), Lukas Engelberger, sagt: «Mit den neuen Virusvarianten besteht das Risiko, dass die deutlich zu hohen Fallzahlen weiter ansteigen. Die Situation ist höchst beunruhigend. Ich habe deshalb Verständnis dafür, dass der Bundesrat zusätzliche Massnahmen ergreift.» Die GDK begrüsst zudem, dass der Bundesrat ihrer Forderung nachgekommen ist und die Dispensation von der Maskentragpflicht im Vollzug präzisiert hat. In den vergangenen Monaten ist ein Markt für angebliche Maskenatteste entstanden, die teilweise von medizinischen Laien angeboten wurden.
Die überwiegende Mehrheit der Kantone forderte für den Fall einer Verlängerung und Verschärfung der Eindämmungsmassnahmen zusätzliche Massnahmen für die Abfederung der wirtschaftlichen Folgen. Die vom Bundesrat beschlossenen Erleichterungen für den Zugang zu den Härtefallhilfen sind zu begrüssen. Je nach Dauer und Umfang der Eindämmungsmassnahmen sind zusätzliche Finanzhilfen für die direkt und indirekt betroffenen Branchen unumgänglich.
Der Bundesrat hat heute zudem den zwischen der GDK und den Versichererverbänden ausgehandelten Tarifvertrag für die Impfung gegen Covid-19 genehmigt. Damit sind die Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten für die Impfungen primär in Impfzentren, mit mobilen Equipen, in Spitälern und allenfalls in Arztpraxen geregelt. Diese Leistungserbringer erhalten für die Verimpfung eine Pauschale von 14.50 Franken. Die Finanzierung der Impfung in Apotheken und der längerfristigen und erweiterten Verimpfung in Arztpraxen muss noch geregelt werden.
Die Impfkosten werden auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP), die Kantone und den Bund aufgeteilt. Die Kantone übernehmen den Selbstbehalt und sie tragen die Kosten für die Logistik. Die OKP übernimmt die Kosten der Verimpfung und eine Pauschale von fünf Franken pro Impfstoffdosis. Der Bund trägt die Kosten, die den Betrag von fünf Franken pro Dosis übersteigen sowie die Kosten für den Transport und die Verteilung des Impfstoffs in die Kantone.
Auskünfte:
Regierungsrat Lukas Engelberger, Präsident GDK, 061 267 95 23 (16.30 Uhr – 18 Uhr)
Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch