Coronavirus: Neue Empfehlungen für besonders betroffene Kantone

18. September 2020

Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) ist besorgt über die tendenziell steigenden COVID-19-Fallzahlen in der Schweiz. Kantonale beziehungsweise regionale Massnahmen, wie sie vielerorts ergriffen wurden, sind nach wie vor das richtige Mittel zur Eindämmung des Virus. Der GDK-Vorstand empfiehlt weitergehende Massnahmen, wenn die relevanten Kennzahlen dies nahelegen.

Relevant ist beispielsweise die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner in den letzten 14 Tagen. Auf diese Zahl stützt sich auch der Bund ab für die Bezeichnung von Staaten oder Gebieten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko. Im Vordergrund stehen für den GDK-Vorstand die folgenden Massnahmen:

  • Einführung beziehungsweise Ausweitung der Maskenpflicht auf Verkaufsgeschäfte und weitere öffentlich zugängliche Innenräume
  • eine Personenobergrenze in Ausgehlokalen oder klar abgrenzbare Sektoren, wobei die Kontaktdaten für jeden Sektor gesondert zu erheben sind; nötigenfalls Schliessung von Nachtclubs und Diskotheken
  • weitere Auflagen für grössere Veranstaltungen
  • eine Personenobergrenze bei privaten Veranstaltungen
  • Pflicht zur Erhebung der Kontaktdaten, z.B. bei privaten Veranstaltungen und weiteren besonders exponierten Bereichen

GDK-Präsident Lukas Engelberger sagt: «Es handelt sich um pragmatische Massnahmen, mit denen die Auswirkungen auf die Wirtschaft und der Eingriff in die persönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger möglichst klein gehalten werden können.» Bereits Anfang August hatte der GDK-Vorstand Empfehlungen für Kantone mit anhaltend hohen oder steigenden Fallzahlen oder beunruhigenden Entwicklungsprognosen abgegeben. Inzwischen hat der Grossteil der Kantone Massnahmen ergriffen. Die Kantone und Regionen sind nach wie vor unterschiedlich stark betroffen und nicht alle sind gleich gefordert, weitergehende Massnahmen zu beschliessen. Es ist weiterhin der richtige Weg, dass die Kantone Massnahmen treffen können, die auf den jeweiligen regionalen Bedarf zugeschnitten sind. Es ist wichtig, dass die Kantone ihre Massnahmen regional koordinieren, insbesondere bei vergleichbarer Betroffenheit. Die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren stehen zudem in engem und gutem Kontakt mit dem Bund und sie stimmen ihre weiteren Planungen untereinander ab.

Entscheidend bei der Eindämmung des Coronavirus ist auch das Contact Tracing, also die Identifizierung und Unterbrechung von Übertragungsketten. Die Kantone bauen ihre Kapazitäten bei Bedarf und der Situation angepasst laufend aus. Auch ein flexibles und belastbares Contact Tracing kann aber je nach Entwicklung an Grenzen stossen. Grundsätzlich müssen die Kantone die Anstrengungen zur Unterbrechung der Übertragungsketten jedoch unbedingt aufrechterhalten. Ausserdem sind die Testkapazitäten auszubauen.

Die kantonalen Behörden sind auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Das gilt sowohl für das Contact Tracing, das nur mit korrekten Angaben funktionieren kann, als auch mit Blick auf die Verhaltens- und Hygieneregeln, die weiterhin essenziell sind. Auf dieses selbstverantwortliche und rücksichtsvolle Verhalten sind wir alle angewiesen.

 

Auskünfte:

Regierungsrat Lukas Engelberger, Präsident GDK, 061 267 95 23

Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch

Michael Jordi, Generalsekretär GDK, 031 356 20 20, michael.jordi@gdk-cds.ch