Die GDK befürwortet die Revision des Epidemiengesetzes und lehnt das Referendum ab
31. Mai 2013
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren GDK unterstützt die Revision des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Epidemiengesetz), welche vom eidgenössischen Parlament mit grossem Mehr verabschiedet wurde. Die GDK lehnt das Referendum gegen die Gesetzesrevision ab.
Die GDK ist überzeugt, dass mit der Revision des Epidemiengesetzes eine zeitgemässe Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten besser gewährleistet und ein Beitrag zur verbesserten Bewältigung von Krankheitsausbrüchen mit Gefährdungspotenzial für die öffentliche Gesundheit geleistet werden kann.
Für die GDK ist es wichtig, dass die Kantone weiterhin die Möglichkeit haben, bei Gefährdung der Bevölkerung oder von Bevölkerungsgruppen gezielte und verhältnismässige präventive Schutzmassnahmen verfügen zu können. Weiter sind für die Kantone die unter dem neuen Gesetz vorgesehene Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei den Strategien zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, die Mitfinanzierung des Monitorings zur Antibiotikaresistenz durch den Bund und die verbesserte Koordination zwischen den Behörden im Veterinärwesen wichtige Aspekte des neuen Gesetzes.