Einheitliche Finanzierung: Weg aus der Sackgasse EFAS konsequent und umfassend – nur unter Einschluss der Pflege
18. Januar 2019
Die GDK zeigt bei der Frage der Gesundheitsfinanzierung den Weg aus der Sackgasse. Sie bietet Hand für eine einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen der Krankenversicherung (EFAS), falls diese auch die pflegerischen Leistungen in den Pflegeheimen und in der Spitex umfasst. Bei einem solchen Umbau der Finanzierung müssen den Kantonen aber auch zwingend Steuerungsinstrumente für das Angebot und Controllingprozesse für die Rechnungen zur Verfügung gestellt werden. Die GDK positioniert sich damit im Hinblick auf die Debatte in den Parlamentskommissionen zur EFAS-Vorlage und zur Zulassungssteuerung bei den Ärztinnen und Ärzten.
Die GDK bietet Hand für die Einführung eines Finanzierungssystems, in dem alle KVG-Ge-sundheitsleistungen von den Krankenversicherern und den Kantonen nach den gleichen Regeln finanziert werden: Darin eingeschlossen sein müssen die stationären und ambulanten Leistungen in Spitälern, die medizinischen Leistungen von frei praktizierenden Ärzten sowie die medizinischen und pflegerischen Leistungen in Pflegeheimen und durch die Spitex. Die GDK ist der Überzeugung, dass die Effektivität und die Effizienz der KVG-Gesundheitsleistungen dann erhöht werden können, wenn sich die einheitliche Finanzierung über die gesamte Versorgungskette erstreckt. So werden Fehlanreize durch unterschiedliche Finanzierungsregeln reduziert.
Die GDK ist überzeugt: Wenn die Finanzierungsverantwortlichkeiten zwar für stationäre Spitalleistungen und ambulante medizinische Leistungen vereinheitlicht, aber nicht auf Leistungen in Pflegeheim und Spitex ausgedehnt werden, behindert dies die Entwicklung integrierter Versorgungsmodelle über die ganze Versorgungskette hinweg. Mit Blick auf den demografischen Wandel und auf die fortschreitende Entwicklung «ambulant vor stationär» auch in der Pflege, wird der Verzicht auf den Miteinbezug der Pflege zum unnötigen Stolperstein. Auch die zunehmend abgestuften, je nach Pflege- und Unterstützungsbedarf variablen neuen Pflegemodelle würden dadurch gelähmt.
Die GDK verlangt zudem im Rahmen der Vorlage zur Zulassungssteuerung der Ärztinnen und Ärzte auch griffige Instrumente zur Verhinderung eines Überangebots und zur Qualitätssicherung. Wenn dereinst mit kantonalen Steuergeldern ambulante Leistungen mitfinanziert werden sollen, müssen die Kantone auch dieses Angebot steuern können.
Auskünfte:
- Thomas Heiniger, Präsident GDK, Tel. 043 259 52 29
- Michael Jordi, Zentralsekretär; Tel. 031 356 20 20; Mob. 079 702 20 90
Beilage: EFAS – Nicht ohne die Pflege; Modell und Begründung – ein Argumentarium (PDF)