Elektronisches Patientendossier: Gesundheitsdirektorenkonferenz schlägt Zentralisierung vor

11. September 2023

Beim elektronischen Patientendossier (EPD) hat sich der dezentrale Weg bisher nicht bewährt. Das EPD sollte deshalb zentral und einheitlich gesteuert sowie finanziert werden. Das schlägt die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) vor. Die derzeit acht zertifizierten EPD-Anbieter sollten sich zu einer einzigen Betreiberinstitution zusammenschliessen.

Der Bundesrat will das elektronische Patientendossier weiterentwickeln. Er hat Ende Juni verschiedene Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt. Aus der Sicht der GDK bietet diese umfassende Revision des 2017 in Kraft getretenen Bundesgesetzes die Gelegenheit, die Schwächen des dezentralen EPD-Modells zu beheben. «Das EPD ist noch immer wenig bekannt und wenig verbreitet. Nun muss der Bund eine Führungsrolle übernehmen», sagt GDK-Präsident Lukas Engelberger. Die GDK kann sich ein System mit einem einheitlichen nationalen Betriebstool und kantonalen beziehungsweise regionalen Vollzugsstellen vorstellen (Stellungnahme (PDF)).

Falls am dezentralen Modell festgehalten werden soll, müssen aus Sicht der GDK die Aufgaben und Kompetenzen der verschiedenen Akteure klarer definiert werden. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates soll der Bund für die Weiterentwicklung des EPD aufkommen, während die Kantone die Finanzierung von mindestens einem EPD-Anbieter auf ihrem Gebiet sicherstellen sollen. Das ist keine klare Aufgabenteilung. Unter anderem bleibt unklar, wer die Entscheide bezüglich Weiterentwicklung fällt. Dass es solche Weiterentwicklungen braucht, ist für die GDK hingegen klar.

So unterstützt die GDK den Vorschlag des Bundesrates, dass für alle Menschen in der Schweiz automatisch und kostenlos ein EPD eröffnet werden soll, wobei Widerspruch möglich ist. Dieses Modell hat sich im Ausland bewährt. Es sind aber noch Umsetzungsfragen zu klären. Dass in Zukunft der Einsatz des EPD auch für alle ambulanten Leistungserbringer wie beispielsweise Ärzt/-innen und Physiotherapeut/-innen Pflicht sein soll, wird von der GDK ebenfalls begrüsst.

Das elektronische Patientendossier erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsfachpersonen. Es erhöht die Behandlungssicherheit und es stellt sicher, dass die wichtigen Informationen rasch verfügbar sind, auch im Notfall. Das EPD muss deshalb rasch verbreitet werden. Hier sind auch die Kantone gefordert – indem sie etwa die Spitäler, Pflegeheime und Geburtshäuser daran erinnern, dass für sie bereits eine Pflicht zum Anschluss an das elektronische Patientendossier gilt.

Auskünfte:

Regierungsrat Lukas Engelberger, Präsident GDK, 061 267 95 23

Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch