Entscheid des Nationalrats vom 18.12.2015 zur Zulassungsbeschränkung Ärzteschaft
18. Dezember 2015
Nationalrat nimmt den Kantonen Instrument zur Steuerung der Gesundheitskosten aus der Hand.
Die GDK nimmt vom Entscheid des Nationalrats, die Steuerung der ambulanten Versorgung gemäss Art. 55a KVG (Zulassungsbeschränkung Ärzteschaft) nicht dauerhaft im Gesetz zu verankern, mit grossem Bedauern Kenntnis. Der Nationalrat nimmt damit den Kantonen ein wichtiges Instrument zur Steuerung der Versorgung und damit zur Einflussnahme auf die Kostenentwicklung aus der Hand. Es lag eine dem Föderalismus gerecht werdende Lösung vor. Sie hätte den – insbesondere auch grenznahen – Kantonen, in welchen eine übermäs-sige Zunahme der (spezialisierten) Ärztinnen und Ärzten erfolgt, erlaubt, zielgerichtet zu in-tervenieren. Die vorgeschlagene Lösung hätte eine differenzierte, am Bedarf orientierte Steuerung des Angebots zugelassen.
Der Entscheid des Nationalrats ist für die GDK auch aus Optik der Entwicklungen der Kran-kenkassenprämien nicht nachvollziehbar und problematisch. In nützlicher Frist realisierbare und politisch mehrheitsfähige Alternativen, um der mit steigendem Angebot auch steigenden Nachfrage und den damit steigenden Kosten und Prämien wirkungsvoll entgegenzuwirken, sind nicht absehbar.