Entscheide des Nationalrates zum Alkoholgesetz
20. September 2013
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren hat kein Verständnis für die Entscheide des Nationalrates zum Alkoholgesetz.
Mit der Ablehnung des Nachverkaufsverbotes und der Festlegung von Mindestpreisen hat der Nationalrat die wirkungsvollsten Massnahmen zum Schutz von Jugendlichen vor exzessivem Alkoholkonsum aus dem Gesetz gestrichen. Die Schädigung der Gesundheit, aber auch die erhöhte Gewaltbereitschaft bei exzessivem Alkoholkonsum führen zu hohen Folgekosten für die Gesellschaft. Mit einem wirkungsvollen Jugendschutz in der Alkoholgesetzgebung können diese vermindert werden.
Betreffend Besteuerung von Alkoholprodukten ist es für die GDK zentral, dass weiterhin gleich viele Mittel wie bisher aus dem Alkoholzehntel zur Verfügung stehen. Die Kantone setzen diese Mittel zweckgebunden für die Prävention und den Jugendschutz ein.
Die GDK fordert die eidgenössischen Räte auf, am Nachverkaufsverbot und der Festlegung von Mindestpreisen festzuhalten und die Verminderung von Steuereinnahmen zu verhindern.