GDK sagt Ja zum Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung

24. Februar 2014

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) unterstützt den Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung, der als Gegenvorschlag zur Initiative „Ja zur Hausarztmedizin“ am 18. Mai 2014 zur Abstimmung gelangt.

Es werden keine Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen verschoben. In diesem Sinne ist der Artikel  auch „föderalismusverträglich“. Der nationale Masterplan zur Förderung der Hausarztmedizin wird in den Kantonen mit entsprechenden Umsetzungsmassnahmen begleitet werden. Das Schwergewicht liegt dabei auf einer Stärkung der wohnortsnahen Grundversorgung. Die drei anderen Standbeine des Masterplans, nämlich die Bildung, Fragen der Tarifstruktur und die Forschung, sind schwergewichtig auf nationaler Ebene anzupacken.

Der Bundesbeschluss führte zum Rückzug der Initiative. Der Verfassungsartikel steht für einen breiten Konsens von Bund, Kantonen, Bundesparlament und Partnern des Gesundheitswesens zugunsten einer qualitativ guten medizinischen Grundversorgung im Dienste der Bevölkerung. Zurzeit werden im Rahmen des „Masterplans Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung“ bereits viele Massnahmen zur Stützung der Grundversorgung umgesetzt, sei dies auf kantonaler Ebene oder auf Bundesebene. Es sind dies beispielsweise tarifliche Massnahmen, finanzielle Beiträge der Kantone zur Förderung von Weiterbildungsassistenzen in Hausarztpraxen oder die Schaffung von Lehrstühlen für Hausarztmedizin an medizinischen Fakultäten.

Der Verfassungsartikel richtet sich nicht ausschliesslich an die Hausärzte, sondern als Grundsatz deckt er alle Sparten und Berufe der Grundversorgung ab: von der privatärztlichen Praxis bis zum Spitalambulatorium und der Spitexorganisation, vom Hausarzt bis zur Pflegefachfrau. Das ist auch gut so. Denn wir müssen dieser breiter gefassten Grundversorgung in Zukunft ein noch stärkeres Augenmerk schenken.