Gesundheitsdirektoren setzen Zeichen an ihrer Jahresversammlung

20. Mai 2011

Die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren haben an ihrer Konferenz (GDK) in Lausanne Signale in der Spitalfinanzierung gesetzt. Sie weisen den Vorschlag der ständerätlichen Gesundheitskommission (SGK-S) für eine dringliche Gesetzesänderung zur Einführung der Spitalfinanzierung auf Anfang nächstes Jahr zurück. Die SGK-S sieht ein Einfrieren der Spitaltarife vor und will den Kantonen zusätzliche Finanzierungslasten übertragen. Die Kantone wehren sich gegen diesen Vorschlag. Die Rahmenbedingungen könnten nun nicht mehr so kurzfristig geändert werden. Den Kantonen wird die neue Spitalfinanzierung ab 2012 schon jetzt rund eine Milliarde Mehrkosten verursachen.

Gleichzeitig will die GDK Modelle prüfen, die längerfristig die Prämienzahlenden nicht stärker belasten. Das Verhältnis zwischen prämien- und steuerfinanzierten Anteil soll sich nicht zu Lasten der Krankenversicherten verschieben. In Anwesenheit von Bundesrat Didier Burkhalter bekräftigte die GDK deshalb die Absicht, zusammen mit dem Bund im Rahmen des „Dialogs Nationale Gesundheitspolitik“ – der gemeinsamen Plattform von Bund und Kantonen – entsprechende Lösungsvorschläge zu vertiefen. Im Vordergrund steht die Mitfinanzierung von ambulanten Leistungen im Spital mit Steuergeldern. Es sind dies Leistungen, welche heute überproportional stark wachsen und nur aus der Krankenversicherung finanziert werden. Als Bedingung für solche neue Finanzierungsmodelle stellen die Kantone einen kostenneutralen Übergang und die Möglichkeit, auf die Höhe dieser Kosten steuernd Einfluss zu nehmen zu können.

Betreffend Finanzierung der Investitionskosten in den Spitälern ab 2012 fordern die Mitglieder der GDK die Tarifpartner auf,  sich für eine Übergangszeit von drei Jahren auf eine Regelung zu einigen und diese dem Bundesrat im Rahmen des Tarifgesuchs der Swiss DRG AG zur Genehmigung vorzulegen. Damit sollen dem Seilziehen ein Ende gesetzt und klare Verhältnisse geschaffen werden.

Die GDK lehnt den Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“ in der vom Bundesrat präsentierten Form ab. Der Gegenvorschlag führe zu einer unverhältnismässigen Kompetenzverschiebung von den Kantonen zum Bund. Die GDK verschliesst sich einem Gegenvorschlag nicht. Dieser dürfe sich jedoch nicht auf die gesamte Grundversorgung erstrecken, sondern müsse sich auf Massnahmen zu Gunsten der ambulanten Grundversorger konzentrieren. Die von der Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» anvisierten Probleme können gemäss GDK nicht allein mit einem Verfassungsartikel gelöst werden. Wirksamer sind konkrete Massnahmen im Bereich der Tarifpolitik, der ärztlichen Ausbildung und begleitender Massnahmen. Die dazu notwendigen rechtlichen Grundlagen können teils mit gesetzlichen oder vertraglichen Instrumenten erreicht werden.