Gute Behandlungsqualität und neue Entwicklungen sprechen für die drei Herztransplantationszentren
19. September 2013
Seit Inkrafttreten der IVHSM im Jahre 2009 verabschiedete das Beschlussorgan bereits 39 Leistungszuteilungen in verschiedenen hochspezialisierten medizinischen Bereichen. Die Entscheide werden in der Regel nach drei Jahren neubeurteilt. An der heutigen Sitzung stand die Evaluation bei den Organtransplantationen an. Das Beschlussorgan ist durchwegs den Empfehlungen des Fachorganes gefolgt – so auch bei der Herztransplantation. Diese sollen weiterhin an den Universitätsspitälern Lausanne, Bern und Zürich durchgeführt werden. Ausschlaggebend für diesen Entscheid waren zum einen neue therapeutische Entwicklungen in der Herzmedizin. Dies bringt mit sich, dass die Herztransplantationen künftig in ein Gesamtkonzept der Betreuung von schwerer Herzinsuffizienz integriert werden. Zum andern wurde eine gute Behandlungsqualität an allen drei Universitätsspitälern festgestellt.
Die drei Herztransplantationszentren in Lausanne, Bern und Zürich bleiben bestehen. Damit folgt das Beschlussorgan den Empfehlungen der vorberatenden Expertenkommission – dem Fachorgan. Regierungsrätin Heidi Hanselmann, Präsidentin des Beschlussorgans erklärt den Entscheid: „Die Analyse der Resultate der letzten drei Jahre hat gezeigt, dass die Behandlungsqualität an allen drei Zentren gut ist, auch im internationalen Vergleich. Aus Gründen der Qualitätssicherung drängt sich somit keine weitergehende Leistungskonzentration auf, auch aus Wirtschaftlichkeits-überlegungen ist dies nicht angezeigt. Der Entscheid berücksichtigt zudem die neusten Entwicklungen in der Herzmedizin. In Zukunft sind die Herztransplantationen nicht mehr isoliert zu betrachten, sondern als Teil des Behandlungskonzeptes der schweren Herzinsuffizienz.“
Der akute Organmangel führt dazu, dass nebst der Herztransplantation vermehrt auch mechanische Unterstützungssysteme, d.h. künstliche Herzen für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit schwerer Herzinsuffizienz eingesetzt werden. Das Beschlussorgan hat mit seinem Entscheid insbesondere auch diese technologische Weiterentwicklung berücksichtigt.
Bei der Protonentherapie sind hinsichtlich des Bedarfs und der Weiterentwicklung keine grundlegend neuen Erkenntnisse aufgetaucht, welche den Aufbau von weiteren Behandlungsorten rechtfertigen würde. Die aktuellen und neugeschaffenen Kapazitäten am Paul Scherrer Institut (PSI) in Villigen (AG) sind zurzeit ausreichend um die in der Grundversicherung anerkannten Leistungen für diese Therapie abzudecken und die notwendigen Möglichkeiten für neue klinische Studien zu gewährleisten. Das PSI ist zudem weltweit führend in dieser Technologie. Die Protonentherapie wird zurzeit als komplexe Bestrahlungstherapie zur Behandlung von gewissen bösartigen Augen-, Hirn und Rückenmarkstumoren angewendet.
Weitere Entscheide betrafen nebst den Organtransplantationen, d.h. Leber-, Lungen-, Nieren-, Pankreas- und Herz-Transplantationen, und der Protonentherapie, auch die Neubeurteilung der Leistungszuteilungen für die Bereiche Knochenmark-Stammzelltransplantationen, Behandlung von schweren Verbrennungen und der Cochlea-Implantation. Aufgrund der guten Resultate verlängerte das Beschlussorgan in allen fünf Bereichen die Leistungszuteilungen.
Das Beschlussorgan zog an seiner heutigen Sitzung auch Bilanz über den Stand seiner bisherigen Arbeiten. Insgesamt wurden in den letzten 4 Jahren Leistungszuteilungen in 39 Teilbereichen der hochspezialisierten Medizin verabschiedet. Unter anderem wurden 5 Teilbereiche der Neurochirurgie, die komplexen Versorgungtechniken von Patientinnen und Patienten mit schweren Schlaganfällen sowie die Behandlung von Schwerverletzten schweizweit verbindlich geregelt. Weitere Entscheide betrafen die Pädiatrie und Kinderchirurgie, inklusive der Betreuung von krebskranken Kindern. Im Juli 2013 entschied das Beschlussorgan, dass anspruchsvolle chirurgische Eingriffe an Leber, Bauchspeicheldrüse, Speiseröhre, Mastdarm sowie bei starkem Übergewicht künftig in der Schweiz nur noch an ausgewählten Spitälern durchgeführt werden dürfen und setzte damit ein wichtiges Zeichen zur Qualitätssicherung und der Bildung von Kompetenzzentren. Die Kantone haben damit ihren Willen zur Konzentration der hochspezialisierten Medizin deutlich zum Ausdruck gebracht.