Herztransplantationen: Bundesverwaltungsgericht stützt Beschluss der Kantone
19. April 2012
Der Entscheid des Beschlussorgans wird vom Bundesverwaltungsgericht unterstützt. Es bleibt dabei: Herztransplantationen werden an den Universitätsspitälern Zürich, Bern und Lausanne vorgenommen. Das Bundesverwaltungsgericht ist nicht auf die Beschwerde des Inselspitals gegen den Entscheid des Beschlussorgans für hochspezialisierte Medizin eingetreten.
Im Rahmen der Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) hatte das HSM Beschlussorgan am 28. Mai 2010 entschieden, die Konzentration der Herztransplantationen vorläufig den drei bestehenden Zentren, den Universitätsspitälern Zürich, Bern und Lausanne, zuzuweisen, da in den vergangenen Jahren bereits ein Konzentrations- und Koordinationsprozess stattgefunden hat. Die Leistungszuteilung ist bis Ende 2013 befristet.
Das Inselspital Bern hat gegen diesen Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben mit der Forderung, die Herztransplantationen sofort auf zwei Zentren zu konzentrieren, unter anderem auf das Inselspital. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 2. April 2012 nun entschieden, nicht auf die Beschwerde einzutreten. Dem Inselspital fehlen ein besonders schutzwürdiges Interesse und damit die erforderliche Beschwerdelegitimation. Insbesondere hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Erwägungen festgehalten, dass ein Leistungserbringer nicht befugt ist, die Leistungsaufträge an einen anderen Leistungserbringer anzufechten.
Das HSM Beschlussorgan begrüsst den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Mit dem angestrebten Konzentrationsprozess, der durch die Interkantonale Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM) umgesetzt wird, haben die Kantone Neuland betreten. Der Entscheid schafft Klarheit über die Kompetenzen des HSM Beschlussorgans und das Ausmass der Beschwerdeberechtigung von Spitälern. Das HSM Beschlussorgan sieht sich damit in seinem bisherigen Vorgehen und den gefällten Entscheiden bestätigt und wird seine Arbeiten dementsprechend weiterführen. Es hat seinen politischen Willen, bis spätestens Ende 2013 auf der Grundlage der bis dahin vorhandenen Daten, eine Konzentration auf höchstens zwei Zentren herbeizuführen, an seiner Sitzung vom 28. Mai 2010 klar ausgesprochen. An der Vorgabe, mittels Leistungskonzentration Qualität zu sichern hat sich bis heute nichts geändert. Umso bedeutender ist diese Zielsetzung, da in der Schweiz jährlich aufgrund des Organmangels nur rund 30 Herztransplantationen durchgeführt werden können.
Planung der hochspezialisierten Medizin
Mit der Unterzeichnung der Interkantonalen Vereinbarung zur Hochspezialisierten Medizin (IVHSM) haben sich alle Kantone der Schweiz verpflichtet die Planung und Koordination der hochspezialisierten Medizin dem HSM Beschlussorgan zu übertragen, das von Regierungsrätin Heidi Hanselmann, Gesundheitsdirektorin Kanton St.Gallen präsidiert wird. Dem HSM Beschlussorgan gehören die Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Bern, Fribourg, Genf, Graubünden, Luzern, Waadt, St.Gallen und Zürich an. Die medizinisch-wissenschaftliche Aufarbeitung der Bereiche der hochspezialisierten Medizin wird von einem 12-köpfigen Expertengremium vorgenommen, welches von Prof. Peter Suter präsidiert wird. Die Zuteilungsentscheide des HSM Beschlussorgans haben einen schweizweit rechtsverbindlichen Charakter.