Hochspezialisierte Medizin (HSM): Neue Leistungsaufträge erteilt

9. August 2023

Das HSM-Beschlussorgan hat entschieden, welche Spitäler künftig medizinische Eingriffe in zwei Teilbereichen der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie (Chirurgie des Bauchraumes) durchführen dürfen. 15 Spitäler sollen einen Leistungsauftrag im Teilbereich tiefe Rektumresektion (Entfernung des Rektums) erhalten. Bei der Leistungszuteilung im Teilbereich komplexe bariatrische Chirurgie (operative Eingriffe zur Reduktion des Körpergewichts) wurden 21 Spitäler berücksichtigt.

Die Kantone haben den Auftrag, den Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM) gesamtschweizerisch zu planen. Der HSM zugeordnet werden Bereiche, die durch ihre Seltenheit, durch ihr hohes Innovationspotenzial, durch einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder durch komplexe Behandlungsverfahren gekennzeichnet sind. Das HSM-Beschlussorgan, bestehend aus zehn Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, sah diese Anforderungen bei der komplexen Chirurgie des Bauchraumes erfüllt. Es beschloss im Jahr 2016, den Bereich weiterhin der HSM zuzuordnen.

Im Jahr 2019 wies das Beschlussorgan einen ersten Vorschlag für die Leistungszuteilung in den Teilbereichen tiefe Rektumresektion bei Erwachsenen und komplexe bariatrische Chirurgie an das HSM-Fachorgan zurück. Dies verbunden mit dem Auftrag, eine stärkere Konzentration vorzusehen. Das Fachorgan, ein 15-köpfiges Expertengremium, erarbeitete daraufhin neue Anforderungskriterien.

Im Jahr 2020 fand das Bewerbungsverfahren statt, an dem sich 37 (tiefe Rektumresektion bei Erwachsenen) beziehungsweise 33 (komplexe bariatrische Chirurgie) Spitäler beteiligten. Auf Empfehlung des Fachorgans und nach einer breiten Anhörung erteilte das Beschlussorgan am 2. Juni 2023 schliesslich 15 beziehungsweise 21 Spitälern einen Leistungsauftrag. Die Liste der Spitäler mit Leistungsauftrag findet sich auf der GDK-Website.

Der Entscheid wurde unter Berücksichtigung des Erfüllungsgrads der Anforderungen (wie Struktur- und Prozessqualität, Mindestfallzahlen, Beteiligung an Lehre, Weiterbildung und Forschung etc.), der Versorgungslage und der prognostizierten Entwicklung des Bedarfs gefällt. Auch die Wirtschaftlichkeit der Bewerber wurde geprüft. Die nicht berücksichtigten Bewerber erfüllen eine oder mehrere Anforderungen nicht und sind für die Abdeckung des Versorgungsbedarfs nicht relevant. Sie können beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen.

Die Zuteilungsentscheide wurden am 28. Juni 2023 (komplexe bariatrische Chirurgie) und heute (tiefe Rektumresektion bei Erwachsenen) im Bundesblatt publiziert. Sie treten am 1. Januar 2024 in Kraft und sind bis zum 31. Dezember 2029 befristet. Die HSM-Spitalliste ist für alle Kantone rechtlich bindend und geht somit den kantonalen Spitallisten vor.

Auskünfte:

Michael Jordi, Generalsekretär GDK, 031 356 20 31, michael.jordi@gdk-cds.ch