Hochspezialisierte Medizin (HSM): Neue Leistungsaufträge erteilt
27. März 2024
Das Beschlussorgan der hochspezialisierten Medizin (HSM) hat entschieden, welche Spitäler einen Leistungsauftrag für die Behandlung von Schwerverletzten sowie für allogene hämatopoetische Stammzelltransplantationen (Transplantationen von Blutstammzellen, die von einer anderen Person gespendet wurden) bei Erwachsenen erhalten.
Der Bereich der Behandlung von Schwerverletzten wird seit dem Jahr 2011, der Bereich der allogenen hämatopoetischen Stammzelltransplantationen bei Erwachsenen seit 2010 von den Kantonen gemeinsam geplant. Im Rahmen der periodischen Neubeurteilung hat das HSM-Beschlussorgan nun am 14. März 2024 neue Leistungsaufträge erteilt. Dies gestützt auf die Empfehlung des Fachorgans für hochspezialisierte Medizin und nach einer breiten Anhörung.
Für die Behandlung von schwerverletzten Patientinnen und Patienten ab 16 Jahren bewarben sich zwölf Spitäler mit bisherigem Leistungsauftrag, Neubewerbungen gingen keine ein. Die zwölf Spitäler behalten ihren Leistungsauftrag. Es sind dies:
- Kantonsspital Aarau AG
- Universitätsspital Basel
- Insel Gruppe AG, Inselspital Universitätsspital Bern
- Les Hôpitaux universitaires de Genève
- Stiftung Kantonsspital Graubünden
- LUKS Spitalbetriebe AG, Luzern
- Kantonsspital St. Gallen
- Ente Ospedaliero Cantonale, Ospedale Regionale di Lugano
- Centre hospitalier universitaire vaudois
- Hôpital du Valais, hôpital de Sion
- Kantonsspital Winterthur
- Universitätsspital Zürich
Damit wird die schweizweite Behandlung innert nützlicher Frist sichergestellt, welche für die zeitkritische Behandlung von Schwerverletzen von Bedeutung ist. Eine stärkere Konzentration würde die schweizweite Sicherstellung der Behandlung von Schwerverletzten gefährden. Weitere Informationen finden sich auf der GDK-Website.
Auch im Bereich der allogenen hämatopoetischen Stammzelltransplantationen bei Erwachsenen bewarben sich drei Spitäler mit bisherigem Leistungsauftrag und es gingen keine Neubewerbungen ein. Die drei Spitäler behalten ihren Leistungsauftrag.
Es sind dies:
- Universitätsspital Basel
- Les Hôpitaux universitaires de Genève
- Universitätsspital Zürich
Weitere Informationen finden sich auf der GDK-Website.
Die Zuteilungsentscheide wurden am 27. März 2024 im Bundesblatt publiziert. Die Leistungsaufträge treten am 1. Juli 2024 in Kraft und sind auf sechs Jahre befristet. Die HSM-Spitalliste ist für alle Kantone rechtlich bindend und geht somit den kantonalen Spitallisten vor.
Auskünfte:
Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch
Die Organisation der hochspezialisierten Medizin (HSM) in der Schweiz
Die Kantone sind gemäss Art. 39 Abs. 2bis KVG verpflichtet, die hochspezialisierte Medizin gemeinsam zu planen. Die zu diesem Zweck getroffene Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) ist per Anfang 2009 in Kraft getreten. Mit ihr haben die 26 Kantone die Planung und Koordination der hochspezialisierten Medizin dem HSM-Beschlussorgan übertragen. Das Beschlussorgan (PDF) setzt sich aus zehn kantonalen Gesundheitsdirektor/-innen zusammen. Die medizinisch-wissenschaftliche Aufarbeitung der Bereiche der HSM ist Aufgabe des HSM-Fachorgans. Das Fachorgan (PDF) zählt 15 Expert/-innen aus verschiedenen Fachrichtungen aus dem In- und Ausland.
Der HSM zugeordnet werden Bereiche, die durch ihre Seltenheit, durch ihr hohes Innovationspotenzial, durch einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder durch komplexe Behandlungsverfahren gekennzeichnet sind. In einer zweiten Phase werden die Leistungsaufträge an die Spitäler erteilt. Die HSM-Spitalliste ist für alle Kantone rechtlich bindend und geht somit den kantonalen Spitallisten vor.