Hochspezialisierte Medizin (HSM): Neue Leistungsaufträge für Organtransplantationen erteilt

4. Juni 2024

Das Beschlussorgan der hochspezialisierten Medizin (HSM) hat entschieden, welche Spitäler künftig Herz-, Lungen-, Leber-, Pankreas-/Insel- sowie Nierentransplantationen durchführen dürfen.

Der Bereich der Organtransplantationen bei Erwachsenen wird seit dem Jahr 2010 von den Kantonen gemeinsam geplant. Da die aktuell gültigen Leistungsaufträge bis zum 30. Juni 2024 befristet sind, hat das HSM-Beschlussorgan im Rahmen der periodischen Neubeurteilung neue Leistungsaufträge erteilt. Dies gestützt auf die Empfehlung des Fachorgans für hochspezialisierte Medizin und nach einer breiten Anhörung.

Die Leistungsaufträge wurden pro Teilbereich wie folgt erteilt:

  • Herztransplantationen: Insel Gruppe AG, Inselspital Universitätsspital Bern (Insel), Centre hospitalier universitaire vaudois (CHUV), Universitätsspital Zürich (USZ)
  • Lungentransplantationen: CHUV, USZ
  • Lebertransplantationen: Insel, Les Hôpitaux universitaires de Genève (HUG), USZ
  • Pankreas- und Inseltransplantationen: HUG, USZ
  • Nierentransplantationen: Insel, Universitätsspital Basel (USB), HUG, Kantonsspital St. Gallen, CHUV, USZ

Die Leistungsaufträge wurden in allen Teilbereichen an jene Spitäler erteilt, welche die Transplantationen bereits heute durchführen. Im Teilbereich Lebertransplantationen hatte sich auch das USB für einen Leistungsauftrag beworben. Die Versorgung kann durch die drei Spitäler, die aktuell Lebertransplantationen durchführen, sichergestellt werden. Das Beschlussorgan sieht deshalb keinen Bedarf, einem vierten Spital einen Leistungsauftrag zu erteilen.

Weitere Informationen finden sich auf der GDK-Website.

Die Zuteilungsentscheide wurden am 4. Juni 2024 im Bundesblatt publiziert. Die Leistungsaufträge treten am 1. Juli 2024 in Kraft und sind auf sechs Jahre befristet. Die HSM-Spitalliste ist für alle Kantone rechtlich bindend und geht somit den kantonalen Spitallisten vor.

Auskünfte:

Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch


Die Organisation der hochspezialisierten Medizin (HSM) in der Schweiz

Die Kantone sind gemäss Art. 39 Abs. 2bis KVG verpflichtet, die hochspezialisierte Medizin gemeinsam zu planen. Die zu diesem Zweck getroffene Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) ist per Anfang 2009 in Kraft getreten. Mit ihr haben die 26 Kantone die Planung und Koordination der hochspezialisierten Medizin dem HSM-Beschlussorgan übertragen. Das Beschlussorgan (PDF) setzt sich aus zehn kantonalen Gesundheitsdirektor/-innen zusammen. Die medizinisch-wissenschaftliche Aufarbeitung der Bereiche der HSM ist Aufgabe des HSM-Fachorgans. Das Fachorgan (PDF) zählt 15 Expert/-innen aus verschiedenen Fachrichtungen aus dem In- und Ausland.

Der HSM zugeordnet werden Bereiche, die durch ihre Seltenheit, durch ihr hohes Innovationspotenzial, durch einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder durch komplexe Behandlungsverfahren gekennzeichnet sind. In einer zweiten Phase werden die Leistungsaufträge an die Spitäler erteilt. Die HSM-Spitalliste ist für alle Kantone rechtlich bindend und geht somit den kantonalen Spitallisten vor.