JA der kantonalen Gesundheitsdirektoren zum Verfassungsartikel Präimplantationsdiagnostik (PID)
5. Juni 2015
Der Vorstand der Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK stimmt der Verfassungsgrundlage zur Prämiplantantionsdiagnostik zu.
Er ist sich der gesellschaftlichen und ethischen Verantwortung, welche die neue Bestimmung mit sich bringt, bewusst. Er ist der Ansicht, dass der Verfassungsartikel ausgewogen ist und sowohl der medizinischen Entwicklung wie auch hohen ethischen Ansprüchen an einen auf der Präimplantationsdiagnostik (PID) fussenden Entscheid Rechnung trägt. Eine auf diese Verfassungsgrundlage gestützte Gesetzgebung muss die erlaubten Indikationen bei Anwendung von PID auf eine gut vertretbare Weise eingrenzen. Auch der in der Diskussion umstrittenen Frage der Anzahl Embryonen, die entwickelt werden dürfen, wird auf eine befriedigende Art Rechnung getragen.