Kommission bleibt auf dem Holzweg / Forderungen der Kantone bleiben unberücksichtigt

30. August 2019

Die gesundheitspolitische Kommission des Nationalrates bringt die Vorlage für eine einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen (EFAS) ohne wesentliche Änderungen in den Nationalrat. Sie übergeht die schweren Bedenken der Kantone und auch des Bundesrates gegenüber dem Entwurf. Damit bleibt die Kommission auf dem Holzweg.

Die Vorlage der Kommission verbleibt ein Flickwerk und muss noch massiv verbessert werden, wenn die Kantone die Vorlage unterstützen sollen. Andernfalls droht ein Kantonsreferendum. Insbesondere wird im Entwurf nicht die ganze Versorgungskette berücksichtigt, also auch jene im Pflegeheim und der Spitex. Die Kommissionsmehrheit blendet zudem aus, dass alle Gesundheitskosten letztlich bezahlt werden müssen, wenn nicht über Prämien, dann über Steuergelder. Bei grossen Verschiebungen ist deshalb mit Steuererhöhungen zu rechnen oder dann mit weiteren Sparpaketen in den Kantonen. Hier muss deshalb ein tragfähiger Kompromiss mit den Kantonen gefunden werden.

Zudem verkoppelt die Kommission eine wirksame Zulassungssteuerung für Ärzte weiterhin mit der EFAS-Vorlage und beharrt auf unzweckmässigen Differenzen zum Ständerat. Sie verzögert mit einem weiteren Auftrag an die Verwaltung auch, dass die Kantone bei einem Überangebot von Spezialisten in einer Region nun möglichst rasch kosten- und prämiendämpfend eingreifen können.

Was ist «EFAS»?
Im Bestreben, die Kosten im Gesundheitswesen zu stabilisieren, nimmt die Vorlage zur Änderung des KVG «Einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich», kurz EFAS, eine besondere Stellung ein: Die Krankenkassen und die Kantone sollen Behandlungen einheitlich finanzieren, unabhängig davon, ob diese ambulant oder stationär durchgeführt werden. Dies soll die Verlagerung von stationär zu ambulant fördern und dadurch das Kostenwachstum bremsen. Die Haltung der Gesundheitsdirektorenkonferenz zu EFAS ist klar. Die GDK unterstützt EFAS, wenn die Pflege in Pflegeheimen und der Spitex darin eingeschlossen ist und weitere Anforderungen erfüllt sind: eine nationale Tariforganisation für die ambulanten Tarife, eine Rechnungskontrolle für die Kantone beispielsweise mit einem gemeinsamen Organ (Krankenversicherer / Kantone) sowie Instrumente für die Kantone, um das ambulante Versorgungsangebot (Leistung, Menge und Qualität) steuern zu können und ein Überangebot zu verhindern. Die Wirksamkeit und die Effizienz der KVG-Gesundheitsleistungen kann nur dann erhöht werden, wenn sich die einheitliche Finanzierung über die gesamte Versorgungskette erstreckt. So werden Fehlanreize durch unterschiedliche Finanzierungsregeln reduziert und einer echten integrierten Versorgung der Weg geöffnet.

Auskünfte:

  • GDK-Präsidentin Regierungspräsidentin Heidi Hanselmann, Tel. 058 229 10 64
  • GDK-Vizepräsident Regierungsrat Lukas Engelberger, Tel. 061 267 95 23
  • Michael Jordi, Generalsekretär GDK, Tel. 079 702 20 90