KVG-Finanzierung: Nur mit Korrekturen zum Erfolg - Der Ständerat wird es richten müssen

26. September 2019

Der Nationalrat lässt die Forderungen der Kantone für eine einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen im Krankenversicherungsgesetz (EFAS) unberücksichtigt. Der Ständerat ist nun gefordert, die Vorlage mehrheitsfähig zu machen. Denn eine Änderung der Finanzierungsregeln in der Krankenversicherung ist nur mit den Kantonen möglich und nicht gegen sie.

Die Vorlage muss noch in wesentlichen Punkten verbessert werden, wenn die Kantone sie unterstützen sollen. Insbesondere wird in der Vorlage nicht die ganze Versorgungskette berücksichtigt, also auch die im Pflegeheim und der Spitex erbrachten Leistungen. Damit kommen die Vorteile einer integrierten Versorgung nicht voll zum Tragen. Zudem verkoppelt der Nationalrat eine wirksame Zulassungssteuerung für Ärzte weiterhin mit der EFAS-Vorlage. Er verzögert damit, dass die Kantone bei einem Überangebot von Spezialisten in einer Region nun möglichst rasch kosten- und prämiendämpfend eingreifen können. Wenn die Kantone auch ambulante Leistungen mitfinanzieren, müssen sie auch über eine Kontrollmöglichkeit in Bezug auf die korrekte Abrechnung von ambulanten Leistungen verfügen, beispielsweise durch die Schaffung eines
gemeinsamen Organs (Krankenversicherer / Kantone), welches dies sicherstellt. Davon ist in der Vorlage nichts zu finden.

Nun liegt es am Ständerat und seiner vorberatenden Kommission, eine tragfähige Lösung zu erarbeiten, die den Zielsetzungen der Kostendämpfung und der ausgewogenen Finanzierung entspricht. Das ist machbar. Die Kantone bieten dafür Hand. Andernfalls droht ein Kantonsreferendum.

Auskünfte:

  • GDK-Präsidentin Regierungspräsidentin Heidi Hanselmann, Tel. 058 229 10 64
  • GDK-Vizepräsident Regierungsrat Lukas Engelberger, Tel. 061 267 95 23
  • Michael Jordi, Generalsekretär GDK, Tel. 079 702 20 90