Medienmitteilung zur Umsetzung der Spitalfinanzierung: Kantone warnen vor Überreaktionen
16. Mai 2011
Die kantonalen Gesundheitsdirektoren mahnen die Partner des Gesundheitswesens zur Besonnenheit. Die Umsetzung der neuen Spitalplanungen und der Spitalfinanzierung ist weitgehend auf Kurs. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) weist den Vorschlag der Ständeratskommission für eine dringliche Gesetzesänderung als Überreaktion zurück. Dieser komme einem Wechsel der Räder am fahrenden Zug gleich und untergrabe die Rechtssicherheit. Den Kantonen wird die neue Spitalfinanzierung ab 2012 rund eine Milliarde Mehrkosten verursachen, die aus Steuergelder zu berappen sind.
Die Ständeratskommission (SGK-S) will für 2012 einen Prämienstopp verordnen und auch die Entschädigung für die Spitäler (Spitaltarife) einfrieren. Dies obschon die Spitaltarife neu auch die Investitionskosten der Spitäler abzudecken haben. Diese Rechnung kann nicht aufgehen. Die Steuerzahler in den Kantonen müssten damit auf einen Schlag noch mehrere hundert Millionen mehr bezahlen.
„Auch die GDK plädiert für eine Schonung der Prämienzahler“, stellt GDK-Vizepräsident Carlo Conti (BS) klar. „Der Übergang zur neuen Spitalfinanzierung müsse jedoch geordnet nach klaren und verlässlichen Spielregeln und nicht mit unberechenbarem Notrecht erfolgen.“ Die von den Kantonen festgelegten Kostenteiler würden generell noch auf mindestens 55 Prozent steigen, was in den nächsten Jahren die Grundversicherung entlasten wird. Die GDK erinnert daran, dass mit der neuen Spitalfinanzierung primär die Zusatzversicherung entlastet werden wird. Dies habe der Bundesgesetzgeber so gewollt und sei nun wie geplant umzusetzen, ob man die damalige Zielsetzung teile oder nicht. Den Preis dafür werden vor allem die Kantone, in einer kurzen Übergangsphase und in geringerem Ausmass aber auch die Grundversicherten bezahlen. Conti nimmt auch die Spitäler und Krankenkassen als Tarifpartner in die Pflicht: „Sie sollen sich bei den hängigen Fragen wie der Definition der Investitionskostenanteile endlich zusammenraufen“.
Die Gesundheitsdirektoren erachten die vor Kurzem publizierten Prämienprognosen der Krankenkassen für nächstes Jahr für jeden Kanton als verfrüht. Sie beruhen auf wackligen Annahmen. So sind beispielsweise die Spitaltarife noch gar nicht verhandelt, die Investitionskostenanteile und Kosten für Lehre und Forschung noch ungewiss. Auch sei die Reservesituation der Kassen in die Betrachtung einzubeziehen. Der Präsident der GDK, der Waadtländer Regierungsrat Pierre-Yves Maillard, betont, dass niemand ein Interesse daran haben könne, dass in Zukunft die Prämienzahler im Verhältnis zum Steuerzahler noch mehr belastet werden. Deshalb führt die GDK eine Diskussion, unter welchen Bedingungen in Zukunft auch Teile der ambulanten Spitalleistungen öffentlich mitfinanziert werden könnten. Diese wachsen zurzeit am stärksten.
Gemäss Regierungsrat Thomas Heiniger erfolgen die Spitalplanungen in den Kantonen transparent und nach klaren Kriterien. „Die Spitäler haben – wie alle Institutionen, die mit öffentlichen Geldern finanziert werden – auch Auflagen zu erfüllen.“ So müssen sie bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, werden auf Wirtschaftlichkeit geprüft und sind an die Aufnahmepflicht aller Patienten gebunden − unabhängig von deren Versichertenstatus. Künftig wird kein Unterschied mehr gemacht zwischen öffentlichen und privaten Spitälern. Hingegen wird es einerseits Spitäler geben, die sich für einen Leistungsauftrag bewerben und die Mindestanforderungen erfüllen können und wollen und somit auf die Spitalliste aufgenommen werden. Und andererseits wird es Betriebe geben, die die vorgegebenen Kriterien nicht erfüllen oder nicht erfüllen wollen und entsprechend keinen Leistungsauftrag erhalten. Die GDK weist Vorwürfe einer Ungleichbehandlung zurück. Die Planungen werden zwischen den Kantonen in den Regionen Westschweiz, Nordwestschweiz, Zentralschweiz und Ostschweiz auch abgesprochen.