Prämienausgleich: Gute Lösung für die Zukunft, noch keine Lösung für die Vergangenheit

24. Januar 2013

Der Vorstand der GDK begrüsst den Entscheid der SGK-S, dass die in den Kantonen zu viel und zu wenig bezahlten Krankenkassenprämien in Zukunft ausgeglichen werden sollen. Er zeigt sich jedoch enttäuscht darüber, dass die SGK-S nicht auf eine Lösung für den Ausgleich der in den vergangenen Jahren zu viel bezahlten Prämien eingetreten ist.

Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren GDK hat anlässlich seiner heutigen Sitzung von den Entscheiden der ständerätlichen Kommission für Gesundheit und Soziales (SGK-S) zum Aufsichtsgesetz über die soziale Krankenversicherung und zur Korrektur der zu viel und zu wenig bezahlten Prämien in den Kantonen Kenntnis genommen. Er begrüsst die klare Haltung der Kommission, im Rahmen des zukünftigen Aufsichtsgesetzes eine Regelung zu verankern, nach welcher die Versicherten zu viel bezahlte Prämien im Folgejahr zurückerstattet erhalten. Die Kommission stützt mit diesem Entscheid das für die GDK zentrale Prinzip, dass die Prämien den Kosten in den Kantonen folgen müssen.

Ausgehend von diesem Prinzip ist es für den Vorstand jedoch unverständlich, dass die Kommission nicht auf eine Lösung zu einem rückwirkenden Ausgleich der seit Inkrafttreten des KVG 1996 in verschiedenen Kantonen erheblich zu viel resp. zu wenig bezahlten Prämien eingetreten ist. Dies, nachdem die GDK – auch von der Kommission aufgefordert – eine in den Kantonen breit abgestützte Lösung präsentiert hat. Diese sieht vor, dass verwendbare Reserven der Versicherer – die aus zu viel bezahlten Prämien entstanden sind – eingesetzt werden, um eine Prämienrückerstattung an die betroffenen Versicherten zu finanzieren. Der Vorstand bedauert sehr, dass die ständerätliche Kommission diesen von sämtlichen Kantonen getragenen Vorschlag nicht unterstützt.

Der Vorstand der GDK ist weiterhin der Meinung, dass es einen fairen, systemkompatiblen und rechtsstaatlich akzeptierbaren Kompromiss zum Ausgleich der zu viel und zu wenig bezahlten Prämien braucht. Mit dem Vorschlag der GDK kann immerhin ein Teil der zu viel bezahlten Prämien den betroffenen Versicherten zurückerstattet werden, wenn auch nicht in jedem Einzelfall ein vollumfänglicher Ausgleich erfolgen kann.

Der Vorstand der GDK fordert das Parlament auf, auf der Basis des vorliegenden Vorschlags aller Kantone einen Ausgleich der in der Vergangenheit zu viel und zu wenig bezahlten Prämien in den Kantonen zu beschliessen. Der Vorstand hat das Präsidium beauftragt, mit dem Bundesrat das Gespräch zu suchen, um auf dieser Grundlage eine gemeinsame Haltung zu entwickeln.