Regulierung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten
11. September 2012
Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH und die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK schlagen ein Modell zur Regulierung der Anzahl ambulant praktizierenden Ärztinnen und Ärzten vor. Die Kantone sollen bei bestehender Überversorgung die Neuzulassung von Ärztinnen und Ärzten nach Fachgebiet oder Region beschränken können. Gleichzeitig können die Kantone Anreize setzen, um eine bestehende Unterversorgung zu verringern oder zu verhindern. Die Beurteilung der Versorgungssituation in einem Kanton erfolgt in Zusammenarbeit mit den ärztlichen Leistungserbringer- und Berufsorganisationen sowie Krankenversicherern. FMH und GDK fordern Bundesrat und Bundesparlament auf, umgehend eine entsprechende Gesetzesänderung in die Wege zu leiten.
Seit der Aufhebung der Zulassungsbeschränkung per Ende 2011 nahm die Anzahl der an Ärztinnen und Ärzte erteilten Zahlstellenregisternummern, die zur Leistungserbringung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung berechtigen, erheblich zu. Seit Beginn des Jahres bis Ende August 2012 wurden rund 1400 zusätzliche Registernummern erteilt. Es ist davon auszugehen, dass diese Entwicklung auch in Zukunft weitergeht und eine erhebliche Anzahl von Ärztinnen und Ärzten zusätzlich ambulante Leistungen anbieten wird, auch in Fachbereichen oder Regionen, in welchen kein zusätzlicher Bedarf besteht. Diese Entwicklung führt zu zusätzlichen Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
In diesen Situationen sollen die Kantone zukünftig reagieren und die Zulassung von Leistungserbringern einschränken können. Fehlen hingehen in Fachbereichen oder Regionen Ärztinnen und Ärzte, sollen die Kantone die Zulassung gezielt nach dem bestehenden Bedarf erteilen können und weitere Anreize schaffen, um die Unterversorgung zu beheben oder zu verhindern.
Das vorgeschlagene Instrument ist differenziert und hat nichts mit einem generellen Zulassungsstopp zu tun. Denn in jedem Fall erfolgt die Anwendung durch die Kantone nur dann, wenn die Versorgungssituation dies erfordert. Bei der Beurteilung der Versorgungssituation werden die kantonalen Leistungserbringer- und Berufsorganisationen sowie die Krankenver-sicherer einbezogen.
Der Vorschlag von FHM und GDK sieht ebenfalls vor, dass die Kantone eine Zulassung von Ärztinnen und Ärzten an die Bedingung einer bereits erfolgten, bis zu dreijährigen Tätigkeit in einem Spital oder einer Arztpraxis knüpfen können. Damit wird es möglich, im Rahmen des Zulassungsentscheids das Kriterium zu berücksichtigen, dass Ärztinnen und Ärzte, welche das schweizerische Gesundheitssystem kennen, ihre Behandlungen gezielt darauf ausrichten können.
FMH und GDK fordern Bundesrat und Parlament auf, den Vorschlag aufzunehmen und auf dessen Basis rasch eine entsprechende Änderung des Krankenversicherungsgesetzes in die Wege zu leiten.