Weichen stellen für die Gesundheit: Die GDK stellt an ihrer Plenarversammlung gesundheitspolitische Weichen

25. Mai 2018

Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) setzt sich für eine medizinisch gute und wirtschaftlich tragbare Gesundheitsversorgung ein. Dazu zeigt sie ihre Verantwortung für ein tragfähiges Finanzierungsmodell. Voraussetzung ist allerdings ein Rahmen in Form eines Massnahmenpakets. Dieser gesamtheitliche Ansatz ist zielführender als der Vorschlag des Parlaments, der sich darauf beschränkt, kantonale Steuergelder bedingungslos an die Krankenversicherer umzuleiten. Die GDK hat an ihrer Jahresversammlung in Braunwald (GL) entsprechende Beschlüsse gefasst.

Die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren sind verantwortlich für eine medizinisch gute und wirtschaftlich tragbare Gesundheitsversorgung. Sie sind darum auch bereit, eine tragfähige Lösung für die gleiche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen zu finden. Heute bezahlen die Kantone im stationären Bereich 55 Prozent der Tarife, die Krankenkassen 45 Prozent. Im ambulanten Bereich übernehmen die Kassen den gesamten Betrag. Bei einer einheitlichen Finanzierung würden Kantone (d.h. die kantonalen Steuerzahler) und Krankenversicherer (d.h. die Prämienzahler) die Kosten der stationären und ambulanten Leistungen nach einem gleichen Finanzierungsschlüssel tragen. «Es geht um Steuergelder in der Höhe von mehr als 8 Milliarden Franken pro Jahr; aus Verantwortung gegenüber den Patienten und den Steuerzahlern stellen die Kantone deshalb Bedingungen, damit dieses Geld auch zielgerichtet, kostendämpfend und transparent eingesetzt würde», hält GDK-Präsident Thomas Heiniger, Zürcher Gesundheitsdirektor und Regierungspräsident, fest.

Der von der GDK an ihrer Jahresversammlung in Braunwald (GL) einstimmig formulierte Rahmen für ein tragfähiges Finanzierungsmodell umfasst folgende Punkte:

  • Den Kantonen wird das Instrumentarium in die Hand gegeben, um auch das ambulante Versorgungsangebot gezielt zu steuern – wie heute bereits das stationäre Angebot.
  • Damit die «gleiche Finanzierung ambulant-stationär» eine echte Verbesserung der Versorgungsleistung entfaltet, muss auch die Langzeitversorgung, d.h. Pflegeheime und Spitex, in das Finanzierungsmodell einbezogen werden.
  • Das neue Finanzierungsmodell darf im Übergang für die Kantone keine Mehrkosten verursachen.
  • Es wird eine Kontrollmöglichkeit für die Kantone auch in Bezug auf die korrekte Abrechnung von ambulanten Leistungen geschaffen – wie heute bereits für stationäre Leistungen.
  • Es soll eine nationale Tariforganisation für ambulante Tarife gesetzlich vorgeschrieben werden, an welcher die Kantone paritätisch beteiligt sind.
  • Die Rechnungen im stationären Bereich werden gleich wie heute abgewickelt, mit einem entsprechend angepassten Finanzierungsschlüssel. Die Rechnungsstellung im ambulanten Bereich erfolgt aufgrund der effektiv für die Kantonsbevölkerung erbrachten Leistungen.
  • Fehlanreize infolge Verknüpfung der vertraglichen Vereinbarungen der Tarifpartner im Grund- und Zusatzversicherungsbereich werden konsequent eliminiert (z.B. Leistungseinkauf in den Bereichen OKP und Zusatzversicherung durch voneinander unabhängige Organe);

Weil das von der Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) in die Vernehmlassung gegebene Modell nur Steuergelder zu den Krankenkassen verschiebt, aber keinerlei kostendämpfende Wirkung hat, genügt es dem von den Kantonen formulierten Rahmen nicht. „Die GDK lehnt es deshalb ab“, sagt Thomas Heiniger.

Als weitere Massnahme, welche einer Optimierung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung dient und den Kostenanstieg eindämmt, wollen die Kantone das Verschiebungspotential „ambulant vor stationär“ weiter fördern, wo immer dies medizinisch sinnvoll ist. Zudem haben die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren ihre Empfehlungen für die Spitalplanung umfassend revidiert. Wichtige Elemente zu einer besseren Angebotsplanung sind koordiniertere Prozesse bei der Planung, eine verstärkte Absprache über die Kantonsgrenzen hinweg bei der Bedarfsanalyse und auch die Bildung einheitlicher Leistungsgruppen für die Spitalplanung in der ganzen Schweiz. Damit wird die Vergleichbarkeit der Angebote und der Qualitätsanforderungen an die Spitäler sichergestellt. Bereits im Vorfeld sind einheitliche Kriterien zur Kostenerfassung und zur Wirtschaftlichkeitsprüfung festgelegt worden.

Weiter engagiert sich die GDK in den Themenbereichen «Tierschutz und Tiergesundheit» sowie «Lebensmittelsicherheit». Die GDK will den Austausch und die Koordination zwischen verschiedenen kantonalen Stellen, interkantonalen Fachvereinigungen und den Bundesbehörden verbessern und Massnahmen in diesen Bereichen mit den Bundesstellen absprechen. «Mit der Globalisierung der Märkte werden zusätzliche Herausforderungen im Bereich der Aufsicht und der konsumentenfreundlichen und transparenten Deklaration auf uns zukommen», erläutert die GDK-Vizepräsidentin und St. Galler Regierungsrätin Heidi Hanselmann. Diese Herausforderungen muss man frühzeitig erkennen und Kooperationsmöglichkeiten klären.