Aufgrund der demographischen und epidemiologischen Entwicklung stehen die Gesundheitssysteme vor grossen Herausforderungen, den Bedarf an qualifiziertem Personal in den kommenden Jahren zu decken. Die Akteure des Gesundheitswesens unternehmen deshalb Anstrengungen, um das inländische Personal zu fördern: einerseits über eine Erhöhung der Ausbildungstätigkeit, andererseits über Massnahmen zur Personalerhaltung und zur Förderung des Wieder- und Quereinstieges.
Im Auftrag der GDK führt das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) das Nationale Register der Gesundheitsberufe NAREG.
Um die Qualität der in der Schweiz tätigen Osteopathinnen und Osteopathen zu gewährleisten, hat die GDK von 2008 bis 2023 interkantonale Prüfungen in Osteopathie durchgeführt. Seit Inkrafttreten des Gesundheitsberufegesetzes am 1. Februar 2020 sind die Ausbildung sowie die Anforderungen zur Ausübung der Osteopathie abschliessend auf Bundesebene geregelt.