Vereinbarung zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung

Die Vereinbarung zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung (WFV) bezweckt die Förderung der ärztlichen Weiterbildung. Die Vereinbarung regelt, dass die Weiterbildungsstätten für ihre Ausbildungsleistungen mit einem einheit­lichen Mindestbetrag abgegolten werden und die unterschiedliche finanzielle Belastung unter den Kantonen ausgeglichen wird.

Die Plenarversammlung der GDK hat am 20. November 2014 die WFV verabschiedet. Dies in Erwägung folgender Punkte:

  • die Versorgung der Bevölkerung muss langfristig mit Fachärzten gesichert werden;
  • Bund, Kantone und Universitäten haben beschlossen, sich verstärkt in der Weiterbildung zu engagieren;
  • demgemäss sind auch die Spitäler mit anerkannten Weiterbildungsstätten von den Kantonen finanziell zu unterstützen und sich hieraus ergebende unterschiedliche Belastungen unter den Kantonen auszugleichen.

Das Quorum von 18 Kantonen wurde im Januar 2022 erreicht, womit die Vereinbarung in Kraft getreten ist (Medienmitteilung).

Im November 2022 fand die konstituierende Sitzung der Vereinbarungskantone statt (Medienmitteilung). Für das Jahr 2023 beträgt der Mindestbeitrag pro Jahr und Ärztin/Arzt 15'000 Franken. Ausserdem legten die Vereinbarungskantone die Beiträge fest, die von den beigetretenen Kantonen im Jahr 2023 bezahlt beziehungsweise bezogen werden (Tabelle Ausgleichszahlungen 2023 (PDF, 283 KB)).

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