Vereinbarung zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung
Die Vereinbarung zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung (WFV) bezweckt die Förderung der ärztlichen Weiterbildung. Die Vereinbarung regelt, dass die Weiterbildungsstätten für ihre Ausbildungsleistungen mit einem einheitlichen Mindestbetrag abgegolten werden und die unterschiedliche finanzielle Belastung unter den Kantonen ausgeglichen wird.
Die Plenarversammlung der GDK hat am 20. November 2014 die WFV verabschiedet. Dies in Erwägung folgender Punkte:
- die Versorgung der Bevölkerung muss langfristig mit Fachärzten gesichert werden;
- Bund, Kantone und Universitäten haben beschlossen, sich verstärkt in der Weiterbildung zu engagieren;
- demgemäss sind auch die Spitäler mit anerkannten Weiterbildungsstätten von den Kantonen finanziell zu unterstützen und sich hieraus ergebende unterschiedliche Belastungen unter den Kantonen auszugleichen.
Die Kantone wurden gebeten, das Ratifikationsverfahren einzuleiten. Für das Inkrafttreten sind mindestens 18 Kantone nötig.
- Vereinbarung (PDF, 307 KB)
- Tabelle (PDF, 277 KB) der beigetretenen Kantone, Stand Februar 2021
- Erläuternder Bericht (PDF, 419 KB)
- Schreiben vom 3. Dezember 2014 (PDF, 108 KB)
- Modell "PEP" (PDF, 255 KB)