Umsetzung Pflegeinitiative
Die Initiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) wurde im November 2021 angenommen. Gemäss dem neuen Verfassungsartikel 117b müssen Bund und Kantone unter anderem sicherstellen, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. Ausserdem soll der Bund die Arbeitsbedingungen verbindlich regeln.
Die Initiative wird in zwei Etappen umgesetzt.
Erste Etappe
Die erste Etappe zur Förderung der Ausbildung ist seit Mitte 2024 in Kraft. Während acht Jahren fördern Bund und Kantone die Pflegeausbildung mit bis zu einer Milliarde Franken. Der Bund beteiligt sich maximal zur Hälfte an den Kosten der Kantone. Teil der ersten Etappe ist zudem die direkte Abrechnung von bestimmten Pflegeleistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Die Ausbildungsoffensive besteht aus drei Elementen:
- Beiträge der Kantone an die Betriebe zur Förderung der praktischen Ausbildung und eine entsprechende finanzielle Unterstützung der Kantone durch den Bund;
- Ausbildungsbeiträge für angehende Pflegefachpersonen in Ausbildung an einer höheren Fachschule (HF) oder an einer Fachhochschule (FH) zur Sicherung ihres Lebensunterhalts und eine finanzielle Unterstützung der Kantone durch den Bund;
- Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Pflege an den HF über Beiträge der Kantone an die HF und des Bundes an die Kantone; eine Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Pflege an den FH über Beiträge des Bundes an die FH.
Es werden bereits zahlreiche Massnahmen umgesetzt.
Ein Bericht des BAG gibt Auskunft über die von den Kantonen im 2. Halbjahr 2024 finanzierten Massnahmen (Link).
Zweite Etappe
Im Mai 2025 verabschiedete der Bundesrat seine Vorschläge zur zweiten Umsetzungsetappe, mit der die Arbeitsbedingungen und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten für Pflegefachpersonen verbessert werden sollen.
Die GDK nahm dazu im Juni 2024 Stellung (PDF). Eine tragfähige Vorlage muss zwingend eine Balance finden zwischen effektiven Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und operativer Machbarkeit für die Gesundheitseinrichtungen. Aus der Sicht der GDK müssen die Mehrkosten, die durch die vorgesehenen Massnahmen verursacht werden, im Rahmen der bestehenden Tarif- und Finanzierungssysteme des Gesundheitswesens finanziert werden.
Einige Kantone und Betriebe haben unabhängig vom geplanten Bundesgesetz bereits Massnahmen zur Entlastung des Personals ergriffen oder planen solche.
Nationales Monitoring Pflegepersonal
Das nationale Monitoring des Pflegepersonals erhebt systematisch und objektiv Daten und ist eine wichtige Grundlage, um die Wirkung der zur Umsetzung der Pflegeinitiative getroffenen Massnahmen zu überprüfen. Im Auftrag des BAG und der GDK wurde das Monitoring vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) entwickelt.
GDK, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einigen sich auf gemeinsame Grundsätze
Die GDK, die Arbeitgeberverbände (H+, ARTISET und CURAVIVA, Spitex Schweiz, senesuisse, Association Spitex privée Suisse ASPS) sowie die Berufsverbände und Gewerkschaften (SBK, Syna, Unia, VPOD) haben eine Gemeinsame Erklärung (PDF) zur Situation in der Pflege und zur Umsetzung der Pflegeinitiative unterzeichnet. Die Erklärung enthält Feststellungen zur aktuellen Situation sowie konkrete Empfehlungen an die Kantone, die Arbeitgeber, die Tarifpartner und den Bund.