Umsetzung Verfassungsartikel Pflege
Die Initiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) wurde im November 2021 angenommen. Gemäss dem neuen Verfassungsartikel 117b müssen Bund und Kantone unter anderem sicherstellen, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. Ausserdem soll der Bund die Arbeitsbedingungen verbindlich regeln. Die Kantone und die GDK bieten Hand für eine rasche Umsetzung und für sinnvolle Lösungen.
Die Initiative wird in zwei Etappen umgesetzt.
Erste Etappe
Die erste Etappe umfasst eine Ausbildungsoffensive für die Pflegeausbildungen auf Tertiärstufe und die direkte Abrechnung von bestimmten Pflegeleistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Die Ausbildungsoffensive besteht aus drei Elementen:
- Beiträge der Kantone an die Betriebe zur Förderung der praktischen Ausbildung und eine entsprechende finanzielle Unterstützung der Kantone durch den Bund;
- Ausbildungsbeiträge für angehende Pflegefachpersonen in Ausbildung an einer höheren Fachschule (HF) oder an einer Fachhochschule (FH) zur Sicherung ihres Lebensunterhalts und eine finanzielle Unterstützung der Kantone durch den Bund;
- Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Pflege an den HF über Beiträge der Kantone an die HF und des Bundes an die Kantone; eine Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Pflege an den FH über Beiträge des Bundes an die FH.
Insgesamt soll die Ausbildung gemäss Bundesgesetz während acht Jahren durch Bund und Kantone mit bis zu einer Milliarde Franken gefördert werden. Der Bund beteiligt sich maximal zur Hälfte an den Kosten der Kantone. Mit 8 Millionen Franken für vier Jahre soll der Bund zudem Projekte unterstützen, die der Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung und insbesondere der Interprofessionalität dienen.
Das eidgenössische Parlament hat das Bundesgesetz zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege im Dezember 2022 verabschiedet. Das Gesetz und die Verordnungen sind am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Viele Kantone mussten im Vorfeld die entsprechenden Rechtsgrundlagen schaffen oder anpassen und sind nun bereit für die Umsetzungsphase.
Die Übersichtsliste (PDF) gibt einen Überblick zum Stand der Umsetzung in den Kantonen und zu den bereits umgesetzten Massnahmen im Bereich der Ausbildung. Eine zusätzliche Übersichtsliste (PDF) enthält für jeden Kanton die Weblinks auf die Informationen zur Umsetzung der Pflegeinitiative und zu Voraussetzungen und Vorgehen für die Ausbildungsbeiträge an Studierende Pflege HF/FH.
Zweite Etappe
Der Bundesrat eröffnete am 8. Mai 2024 die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) sowie zur Änderung des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG). Die GDK nahm dazu im Juni 2024 Stellung (PDF).
Einige Kantone und Betriebe haben unabhängig vom geplanten Bundesgesetz bereits Massnahmen zur Entlastung des Personals ergriffen oder planen solche. Hier geht's zur Übersicht (PDF).
Rolle der Kantone und der GDK
Den Kantonen kommt bei der Umsetzung des Verfassungsartikels Pflege eine Schlüsselrolle zu. Für die Umsetzung der ersten Etappe sind sie gefordert, zusammen mit den Leistungserbringern und mit den Bildungsanbietern Massnahmen zur Förderung der praktischen Ausbildung und der Studierenden sowie zur Erhöhung der Studienplätze auszuarbeiten. Die Rolle des Bundes beschränkt sich auf die finanzielle Unterstützung der kantonalen Massnahmen.
Die GDK versteht sich als Informations- und Austauschplattform. Sie vermittelt zwischen den gesetzgeberischen Arbeiten auf Bundesebene und den Bedürfnissen der Kantone. Weiter bietet sie den Kantonen Hilfestellungen bei Umsetzungsfragen, so etwa zur Förderung der praktischen Ausbildung im Bereich der Spitäler (vgl. Notiz vom Juni 2024 (PDF)).
Nationales Monitoring Pflegepersonal
Das nationale Monitoring des Pflegepersonals erhebt systematisch und objektiv Daten und ist eine wichtige Grundlage, um die Wirkung der zur Umsetzung der Pflegeinitiative getroffenen Massnahmen zu überprüfen. Im Auftrag des BAG und der GDK wurde das Monitoring vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) entwickelt.
GDK, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einigen sich auf gemeinsame Grundsätze
Die GDK, die Arbeitgeberverbände (H+, ARTISET und CURAVIVA, Spitex Schweiz, senesuisse, Association Spitex privée Suisse ASPS) sowie die Berufsverbände und Gewerkschaften (SBK, Syna, Unia, VPOD) haben eine Gemeinsame Erklärung (PDF) zur Situation in der Pflege und zur Umsetzung der Pflegeinitiative unterzeichnet. Die Erklärung enthält Feststellungen zur aktuellen Situation sowie konkrete Empfehlungen an die Kantone, die Arbeitgeber, die Tarifpartner und den Bund.