Osteopathie
Die interkantonale Prüfung in Osteopathie bezweckt die Gewährleistung der Qualität der beruflichen Fähigkeiten und der klinischen Erfahrung der Inhaberinnen und Inhaber des interkantonalen Diploms auf einem einheitlichen Niveau.
Die letzte interkantonale Prüfung in Osteopathie findet im Jahr 2023 statt.
Der Inhalt der Prüfungen richtet sich nach dem Fächer- und Lernzielkatalog. Die GDK erteilt das interkantonale Diplom nach bestandenem 1. Teil (Theorie) und 2. Teil (Theorie und Praxis) der Prüfung. Jedes interkantonale Diplom in Osteopathie wird im Gesundheitsberuferegister NAREG der GDK gebührenpflichtig erfasst. Die interkantonalen Prüfungen werden gemäss dem am 1.2.2020 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG), das u. a. die Osteopathie einheitlich regelt, spätestens 2023 enden.
Informationen zu den Prüfungen in den Jahren 2022 und 2023
Prüfungstermine 2022
Zweiter Teil der Prüfung
- Prüfungstermin: 1. Juni bis 1. Juli 2022
- Anmeldung bis spätestens 31. März 2022
Anmeldeformular zweiter Teil der Prüfung 2022 (PDF, 107 KB) / versione italiana (PDF, 116 KB)
Kandidatinnen und Kandidaten, die sich erstmals nach dem 31. Dezember 2021 für den zweiten Teil der interkantonalen Prüfung anmelden,
- müssen spätestens am 31. Dezember 2021 sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen (d.h. auch das Praktikum im Umfang von 2 Jahren in einem 100%-Pensum muss nachweisbar spätestens am 31. Dezember 2021 abgeschlossen worden sein);
- müssen sich zwingend für die erste Prüfungssession anmelden, die nach dem 31. Dezember 2021 durchgeführt wird.
Das Verfahren zur Anmeldung für die Prüfungen in den Jahren 2022 und 2023 gestaltet sich gleich wie anhin.
Wichtige Dokumente im Zusammenhang mit der Interkantonalen Prüfung
Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Osteopathie
Seit dem Inkrafttreten des neuen Gesundheitsberufegesetzes am 1. Februar 2020 ist nicht mehr die GDK für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Osteopathie zuständig, sondern das Schweizerische Rote Kreuz (SRK). Alle Angaben für die Beantragung einer Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses finden Sie auf folgender Webseite: https://www.redcross.ch/de/srk-dienstleistungen/anerkennung-auslaendischer-ausbildungsabschluesse/das-srk-anerkennt.
Interkantonale Prüfungskommission
Die interkantonale Prüfungskommission führt im Auftrag der GDK die interkantonalen Prüfungen in Osteopathie durch. Die Mitglieder der Prüfungskommission (Osteopathen, Ärzte, Chiropraktoren und Juristen im Vorsitz) werden vom Vorstand der GDK gewählt.
Anerkannte ausländische Abschlüsse werden ebenfalls im NAREG erfasst.
Rekurskommission EDK/GDK
Die Rekurskommission EDK/GDK ist eine gemeinsam von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) eingesetzte unabhängige Beschwerdeinstanz.
Sie prüft Beschwerden von Privatpersonen gegen Zulassungs- und Prüfungsentscheide sowie gegen Entscheide zur Anerkennung von ausländischen Diplomen in Osteopathie der interkantonalen Prüfungskommission für Osteopathinnen und Osteopathen.