Osteopathie
Von 2008 bis 2023 hat die GDK die interkantonale Prüfung in Osteopathie durchgeführt und den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen das interkantonale Diplom in Osteopathie erteilt. Die bis und mit 2023 ausgestellten interkantonalen Diplome der GDK in Osteopathie sind im Rahmen der Erteilung einer Bewilligung zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung gleichwertig mit einem Master of Science in Osteopathie FH.
Bei der Osteopathie handelt es sich um einen Gesundheitsberuf der Erstversorgung, d.h. Osteopathinnen und Osteopathen können direkt und ohne ärztliche Anordnung tätig werden. In der Schweiz erlebte die Osteopathie zu Beginn der 2000er-Jahre einen Aufschwung. Allerdings gab es damals weder gesamtschweizerische Regelungen zur Ausbildung noch einheitliche Vorschriften betreffend die Berufsausübung in Osteopathie.
Im Interesse des Patientenschutzes führte die GDK daher im Jahr 2008 die interkantonale Prüfung in Osteopathie ein. Sie diente der Gewährleistung der Qualität der Ausbildung und der klinischen Erfahrung der Osteopathinnen und Osteopathen, die ihren Beruf in der Schweiz ausüben wollten. Das nach bestandener Prüfung erteilte interkantonale Diplom war in der überwiegenden Mehrheit der Kantone zwingende Voraussetzung für den Erhalt einer Berufsausübungsbewilligung. Zugleich wurde das interkantonale Diplom im Nationalen Register der Gesundheitsberufe (NAREG) eingetragen.
Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe (Gesundheitsberufegesetz, GesBG) am 1. Februar 2020 hat der Bund von seiner Kompetenz, die Ausbildung sowie die Anforderungen zur Ausübung der Osteopathie zu regeln, Gebrauch gemacht. Seither sind die notwendigen Kompetenzen von Absolventinnen und Absolventen eines Hochschulstudienganges in Osteopathie sowie die Voraussetzungen für die Berufsausübungsbewilligung abschliessend auf Bundesebene geregelt.
Gemäss den übergangsrechtlichen Bestimmungen des Gesundheitsberufegesetzes (Art. 34 Abs. 3 GesBG i.V.m. Art. 14 der Gesundheitsberufeanerkennungsverordnung) sind interkantonale Diplome der GDK in Osteopathie, die bis 2023 ausgestellt worden sind, für die Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung einem Master of Science in Osteopathie FH gleichgestellt. In Übereinstimmung mit dieser Regelung hat die letzte von der GDK durchgeführte Prüfungssession im Sommer 2023 stattgefunden. Osteopathinnen und Osteopathen mit einem interkantonalen Diplom der GDK, die über eine Berufsausübungsbewilligung verfügen, sind im Gesundheitsberuferegister (GesReg) eingetragen.
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Osteopathie
Vor dem Inkrafttreten des Gesundheitsberufegesetzes war die GDK für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Osteopathie zuständig. Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsberufegesetzes am 1. Februar 2020 ist diese Kompetenz ebenfalls auf den Bund übergegangen. Der Bund hat die Zuständigkeit zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse an das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) übertragen. Alle Informationen rund um die Beantragung einer Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses finden Sie auf folgender Webseite: https://www.redcross.ch/de/srk-dienstleistungen/anerkennung-auslaendischer-ausbildungsabschluesse/das-srk-anerkennt.
Anerkannte ausländische Abschlüsse sind im Gesundheitsberuferegister (GesReg) eingetragen.
Interkantonale Prüfungskommission
Die interkantonale Prüfungskommission (bestehend aus Osteopathinnen und Osteopathen, Ärztinnen und Ärzten, Chiropraktorinnen und Chiropraktoren sowie Juristinnen und Juristen im Vorsitz) hat im Auftrag der GDK die interkantonale Prüfung in Osteopathie durchgeführt. Nach Beendigung der interkantonalen Prüfung ist die vom Vorstand der GDK gewählte Prüfungskommission mit den notwendigen Abschlussarbeiten betraut.
Rekurskommission EDK/GDK
Die Rekurskommission EDK/GDK ist eine gemeinsam von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) eingesetzte unabhängige Beschwerdeinstanz.
Sie hat Beschwerden von Privatpersonen gegen Zulassungs- und Prüfungsentscheide der interkantonalen Prüfungskommission sowie gegen Entscheide der interkantonalen Prüfungskommission betreffend die Anerkennung von ausländischen Diplomen in Osteopathie geprüft. Die Rekurskommission behält ihre diesbezügliche Zuständigkeit bis alle entsprechenden Beschwerdeverfahren abgeschlossen sind.