Osteopathie
Die interkantonale Prüfung in Osteopathie bezweckt die Gewährleistung der Qualität der beruflichen Fähigkeiten und der klinischen Erfahrung der Inhaberinnen und Inhaber des interkantonalen Diploms auf einem einheitlichen Niveau.
Die letzte interkantonale Prüfung in Osteopathie findet im Jahr 2023 statt.
Der Inhalt der Prüfungen richtet sich nach dem Fächer- und Lernzielkatalog. Die GDK erteilt das interkantonale Diplom nach bestandenem 1. Teil (Theorie) und 2. Teil (Theorie und Praxis) der Prüfung. Jedes interkantonale Diplom in Osteopathie wird im Gesundheitsberuferegister NAREG der GDK gebührenpflichtig erfasst. Die interkantonalen Prüfungen werden gemäss dem am 1.2.2020 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG), das u. a. die Osteopathie einheitlich regelt, spätestens 2023 enden.
Information zur Prüfung im Jahr 2023 (letzte Durchführung)
Prüfungstermin 2023
Zweiter Teil der Prüfung (Achtung: findet 2023 zum letzten Mal statt!)
Prüfungstermin: 1. Juni bis 15. Juli 2023
Anmeldung bis spätestens 31. März 2023
« Anmeldeformular zweiter Teil der Prüfung 2023 (PDF, 107 KB) / versione italiana (PDF, 116 KB) »
Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für die Prüfung im Jahr 2023 anmelden wollen, müssen zwingend spätestens für die Prüfungssession 2022 zum zweiten Teil der Prüfung zugelassen gewesen sein.
Wichtige Dokumente im Zusammenhang mit der Interkantonalen Prüfung
Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Osteopathie
Seit dem Inkrafttreten des neuen Gesundheitsberufegesetzes am 1. Februar 2020 ist nicht mehr die GDK für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Osteopathie zuständig, sondern das Schweizerische Rote Kreuz (SRK). Alle Angaben für die Beantragung einer Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses finden Sie auf folgender Webseite: https://www.redcross.ch/de/srk-dienstleistungen/anerkennung-auslaendischer-ausbildungsabschluesse/das-srk-anerkennt.
Anerkannte ausländische Abschlüsse werden ebenfalls im NAREG erfasst.
Interkantonale Prüfungskommission
Die interkantonale Prüfungskommission führt im Auftrag der GDK die interkantonalen Prüfungen in Osteopathie durch. Die Mitglieder der Prüfungskommission (Osteopathen, Ärzte, Chiropraktoren und Juristen im Vorsitz) werden vom Vorstand der GDK gewählt.
Rekurskommission EDK/GDK
Die Rekurskommission EDK/GDK ist eine gemeinsam von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) eingesetzte unabhängige Beschwerdeinstanz.
Sie prüft Beschwerden von Privatpersonen gegen Zulassungs- und Prüfungsentscheide sowie gegen Entscheide zur Anerkennung von ausländischen Diplomen in Osteopathie der interkantonalen Prüfungskommission für Osteopathinnen und Osteopathen.