Ausserkantonale Hospitalisationen
Die GDK bemüht sich, dass die Verfahren betreffend die Beiträge der Kantone bei stationären Behandlungen ausserhalb der kantonalen Spitalliste nach Artikel 41 Absatz 3 KVG schweizweit einheitlich gestaltet werden.
Mit der neuen Spitalfinanzierung wurde im Jahr 2012 die freie Spitalwahl für alle KVG-Versicherte eingeführt. Trotzdem sind Verfahren betreffend die Beiträge der Kantone bei stationären Behandlungen ausserhalb der kantonalen Spitalliste noch notwendig. Mit dem Erlass von Empfehlungen und der Publikation eines Kostengutspracheformulars unterstützt die GDK eine schweizweit möglichst einheitliche, praktische Umsetzung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, damit die bei einem stationären Spitalaufenthalt involvierten Akteure nicht mit unterschiedlichen Prozeduren zurechtkommen müssen.
Dokumente und Formulare
- Empfehlungen (pdf) zum Verfahren betreffend die Beiträge der Kantone bei stationären Behandlungen ausserhalb der kantonalen Spitalliste nach Artikel 41 Absatz 3 KVG (Version vom 14.02.2019)
- Kostengutspracheformular (dotx) (DOT), November 2021
- Kostengutspracheformular Italienisch (dotx) (DOT), November 2021
- Kontaktpersonen (pdf) ausserkantonale Spitalbehandlungen, Stand Februar 2024