Ausserkantonale Hospitalisationen
Die GDK bemüht sich, dass die Verfahren betreffend die Beiträge der Kantone bei stationärer Behandlungen ausserhalb der kantonalen Spitalliste nach Artikel 41 Absatz 3 KVG schweizweit einheitlich gestaltet werden.
Mit der neuen Spitalfinanzierung wurde im 2012 die freie Spitalwahl für alle KVG-Versicherten eingeführt. Trotzdem sind Verfahren betreffend die Beiträge der Kantone bei stationären Behandlungen ausserhalb der kantonalen Spitalliste noch notwendig. Mit dem Erlass von Empfehlungen und der Publikation eines Kostengutspracheformulars, bemüht sich die GDK auf schweizweit möglichst einheitliche, praktische Umsetzung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen hinzuwirken, damit die an einem stationären Spitalaufenthalt involvierten Akteure nicht mit unterschiedlichen Prozeduren zurechtkommen müssen.
Dokumente und Formulare
- Empfehlungen (PDF, 356 KB) zum Verfahren betreffend die Beiträge der Kantone bei stationären Behandlungen ausserhalb der kantonalen Spitalliste nach Artikel 41 Absatz 3 KVG (Version vom 14.02.2019)
- Kostengutspracheformular (DOTX, 59 KB), Juli 2019
- Kostengutspracheformular Italienisch (DOTX, 62 KB), Juli 2019
- Kontaktpersonen (PDF, 377 KB) ausserkantonale Spitalbehandlungen, Stand September 2020