Die IVHSM
Alle 26 Kantone sind der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) beigetreten und haben sich somit zur gemeinsamen Planung in diesem Bereich verpflichtet. Die IVHSM bildet die rechtliche Grundlage für den Erlass der HSM-Spitalliste und legt die Entscheidungsprozesse der IVHSM-Organe fest. Zudem definiert sie die Kriterien, welche ein Leistungsbereich erfüllen muss, um als hochspezialisierte Medizin (HSM) im Sinne der IVHSM zu gelten. Für die Planung der HSM ist ein interkantonales Entscheidorgan (HSM-Beschlussorgan) zuständig. Dieses wird von der IVHSM-Plenarversammlung gewählt und von einem Fachgremium (HSM-Fachorgan) beraten. Zudem bestehen in unterschiedlichen HSM-Bereichen Begleitgruppen, die sich aus Delegierten bereichsrelevanter medizinischer Fachgesellschaften zusammensetzen und fachbereichsspezifische Empfehlungen an das HSM-Fachorgan geben. Das HSM-Projektsekretariat erarbeitet die Grundlagen der HSM-Planung und koordiniert die Zusammenarbeit der HSM-Gremien.
