Einheitliche Finanzierung (EFAS)

Die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen der Krankenversicherung (EFAS) muss auch die pflegerischen Leistungen in den Pflegeheimen und durch Spitex umfassen. Zudem sind die Kantone für die Steuerung des Angebots und zur Qualitätssicherung auf geeignete Instrumente angewiesen.

Die GDK bietet Hand für die Einführung eines Finanzierungssystems, in dem alle KVG-Leistungen von den Krankenversicherern und den Kantonen nach den gleichen Regeln finanziert werden. Darin müssen die stationären und ambulanten Leistungen in Spitälern, die medizinischen Leistungen von frei praktizierenden Ärztinnen und Chiropraktoren und alle ärztlich angeordneten Leistungen eingeschlossen sein. Die GDK fordert explizit, dass die einheitliche Finanzierung auch die Pflegeleistungen von Spitex und Pflegeheimen umfasst.

Die GDK ist überzeugt: Die Leistungsfähigkeit und Effizienz der Gesundheitsversorgung können dann erhöht werden, wenn sich die einheitliche Finanzierung über die ganze Versorgungskette erstreckt. So werden Fehlanreize durch unterschiedliche Finanzierungsregeln geschwächt und die Entwicklung integrierter Versorgungsmodelle erleichtert. Mit Blick auf den demografischen Wandel und auf die Entwicklung «ambulant vor stationär» auch in der Pflege ist der Einbezug der Pflege in EFAS aus Sicht der GDK unabdingbar. Auch die zunehmend abgestuften, je nach Pflege- und Unterstützungsbedarf variablen neuen Pflegemodelle können mit EFAS plus Pflege besser gefördert werden.

Ein Bericht des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) vom November 2020 kommt zum Schluss, dass ein Einbezug der Pflegeleistungen in EFAS sinnvoll ist. Es könnten damit Fehlanreize behoben, die kostensparende koordinierte Versorgung gefördert und die prämien- und steuerfinanzierten Kostenanteile an den KVG-Leistungen dauerhaft stabilisiert werden.

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