Prämien-Entlastungs-Initiative

Am 9. Juni 2024 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» mit 55.47 Prozent abgelehnt. Die Kantonsregierungen lehnten die Initiative aus den folgenden Gründen ab.

Die Initiative löst die grundsätzlichen Probleme des Gesundheitswesens nicht

  • Die Initiative konzentriert sich auf die Finanzierung der Prämienverbilligungen. Die grundsätzlichen Herausforderungen – das Kostenwachstum, die Spital- und Pflegefinanzierung, die Digitalisierung und den Fachkräftemangel – geht sie nicht an.

Die Annahme der Initiative und ihr Vollzug wären finanziell kaum tragbar

  • Die Annahme der Initiative hätte jährliche Mehrkosten für Bund und Kantone von bis zu 5 Milliarden Franken zur Folge. Im ungünstigsten Szenario könnten die Mehrkosten bis 2030 auf bis zu 11,7 Milliarden Franken ansteigen.
  • Der indirekte Gegenvorschlag, der bei einem Nein zur Initiative in Kraft tritt, hat ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf die kantonalen Finanzhaushalte.

Die Kantone nehmen ihre Verantwortung wahr

  • Bund und Kantone finanzieren die Prämienverbilligung gemeinsam. Der Anteil der Kantone liegt bei 46,4 Prozent. Die Kantone tragen also ihren Anteil zur Prämienverbilligung bei.
  • Die Kantone mit der derzeit höchsten mittleren Prämie haben den Kantonsbeitrag an die Prämienverbilligung in den letzten zehn Jahren stark erhöht: Tessin +27 Prozent, Basel-Stadt +43 Prozent, Genf +176 Prozent.

Unterschiede zwischen den Kantonen sind gewollt und sinnvoll

  • Dass nicht alle Kantone bei den Prämienverbilligungen gleich vorgehen, ist im System vorgesehen und das Resultat demokratischer Entscheide auf kantonaler Ebene.
  • Das Gesundheitswesen in Appenzell-Innerrhoden ist nicht gleich ausgestaltet wie in Genf und auch nicht gleich teuer. Es liegt auf der Hand, dass dann auch die Prämienverbilligung kantonal unterschiedlich ausgestaltet ist. Das Bundesrecht gewährt den Kantonen bei der Prämienverbilligung bewusst einen grossen Handlungsspielraum.
  • Die Prämienverbilligungen können nicht isoliert betrachtet werden. Vielmehr sind sie eingebettet in das kantonale Steuer- und Sozialleistungssystem.

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