Die Kantone sind wichtige Akteure in der Alkohol- und Tabakprävention

Vielseitige Aktivitäten in der Alkoholprävention

Verschiedene Bundesämter, die Kantone und Nichtregierungsorganisationen, aber auch die Polizei, Schulen sowie Ärztinnen und Ärzte setzen sich gemeinsam für die Alkoholprävention in der Schweiz ein. Die Aktivitäten reichen von der Sensibilisierung der Bevölkerung bis zur Unterstützung von Angehörigen von alkoholabhängigen Menschen. Auch der Jugendschutz ist von Bedeutung: Mittels Testkäufen wird der Vollzug des Alkoholverkaufsverbots an unter 16- bzw. unter 18-Jährige kontrolliert.

Jährlich werden Projekte, die sich der Bekämpfung des problematischen Alkoholkonsums widmen, vom Bund aufgrund Art.43a Alkoholgesetz unterstützt.

Kantonsspezifische Alkoholprävention

Die Kantone haben bezüglich ihrer Alkoholpolitik sehr unterschiedliche Profile. Einerseits sind sie in der Verhältnisprävention (z.B. gesetzliche Bestimmungen, um den Jugendschutz zu regeln) aktiv. Andererseits fokussieren sie sich auf das Verhalten – beispielsweise von Kindern oder Jugendlichen. Einige Kantone vereinen ihre Aktivitäten in einem kantonalen Alkohol- oder Suchtpräventionsprogramm.

Damit die Kantone ihre kantonale Sucht- und Alkoholpolitik sowie ihre kantonalen Programme überprüfen und weiterentwickeln können, hat der Bund gemeinsam mit Gesundheitsförderung Schweiz und der GDK das Instrument «Erfolgsfaktorentool» zur Verfügung gestellt.

Alkoholzehntel

Die Spirituosen- und die Biersteuer werden von der Eidgenössischen Zollverwaltung erhoben. Der Reinertrag der EZV wird jedes Jahr zwischen dem Bund (90 %) und den Kantonen (10 %) aufgeteilt. Der Bundesanteil fliesst in die AHV-Kasse. Der Anteil der Kantone, der sogenannte Alkoholzehntel, ist zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Alkoholismus sowie von Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauch zu verwenden.

Tabakprävention – ein Zusammenspiel von Bund und Kantonen

Der Bund befasst sich insbesondere mit den Produktvorschriften, der Tabakbesteuerung, dem Arbeitsschutz, der Verwaltung des Tabakpräventionsfonds und der nationalen Koordination der Tabakprävention. Mit dem Tabakproduktegesetz wurde eine spezifische Gesetzgebung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten geschaffen. Infolge der Annahme der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» muss das Gesetz angepasst werden.

In den Händen der Kantone liegen wesentliche Aufgabenbereiche der Verhaltens- und Verhältnisprävention. Einige Kantone haben teilweise mit Unterstützung des Tabakpräventionsfonds ein kantonales Programm lanciert. Unter dem Dach eines Tabakpräventions- oder substanzübergreifenden Suchtpräventionsprogramms koordinieren sie verschiedene Aktivitäten im Bereich der Tabakprävention. Die am 1. August 2020 in Kraft getretene revidierte Verordnung über den Tabakpräventionsfonds ermöglicht es den Kantonen, Pauschalbeiträge für kantonale Präventionsprogramme zur Tabakprävention zu beantragen.

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