Spitalplanung – Zusammenarbeit der Kantone
Gemäss Verfassung sind die Kantone zuständig für die Gesundheitsversorgung und damit auch für das Spitalangebot. Die Kantone kennen die regionalen Strukturen und Bedürfnisse. Die Spitalplanung ist bei den Kantonen deshalb am richtigen Ort. Aber es braucht eine stärkere Koordination. Die Kantone wollen deshalb ihre Zusammenarbeit, die schon heute gelebt wird, weiter ausbauen.
Die Kantone blicken bei ihren Spitalplanungen schon heute über die Kantonsgrenzen hinaus. Einen Beitrag zur Zusammenarbeit leisten seit 2009 die Empfehlungen der GDK zur Spitalplanung. Die Spitalplanungsprozesse der Kantone haben sich im Verlauf der letzten Jahre bereits stark angeglichen.
Die kantonale Spitalplanung ist ein komplexer Prozess. Hier vereinfacht dargestellt:
Spitallandschaft im Wandel
In den vergangenen Jahren hat sich die Schweizer Spitallandschaft stark verändert. Die Zeiten, in denen fast jede grössere Gemeinde ein Spital hatte, sind vorbei. Während die Zahl der Spitäler abnimmt, nimmt ihre medizinische Spezialisierung zu. Die Kantone tragen mit ihrer Spitalplanung zur Dämpfung des Kostenwachstums bei. Der Kostenanteil des spitalstationären Bereichs an den gesamten Gesundheitskosten ist in den letzten Jahren gesunken.
Neue Stossrichtung in der Spitalplanung
Die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren haben bei ihrer Versammlung im November 2025 weitreichende Beschlüsse gefällt: Dreiphasenplan für die stärkere Koordination der kantonalen Spitalplanungen.
«Der ambitionierte Dreiphasenplan der GDK zeigt: Die Kantone sind bereit, ihre Zusammenarbeit bei der Spitalplanung weiter zu verstärken.»
Lukas Engelberger, Präsident GDK und Regierungsrat BS
Erklärvideo «Kantonale Spitalplanung – heute und in Zukunft»
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