Die Kantone tragen die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung. Dies umfasst die Planung, Steuerung und Mitfinanzierung der Leistungen von Spitälern, Kliniken und Langzeitinstitutionen. Die GDK unterstützt die Kantone bei dieser Aufgabe, indem sie im gegenseitigen Austausch Empfehlungen und Grundlagen erarbeitet. Dazu gehören die GDK-Empfehlungen zur Spitalplanung. Mit einem Dreiphasenplan wollen die Kantone ihre Zusammenarbeit bei der Spitalplanung, die schon heute gelebt wird, weiter ausbauen.
Die Kantone haben ein Interesse daran, dass sich die Versorgungspartner (Leistungserbringer, Patientinnen und Patienten sowie Kostenträger) besser vernetzen und koordinieren. Dafür steht der Begriff «Integrierte Versorgung». Die GDK hat einen Leitfaden mit möglichen Massnahmen zur Förderung der Integrierten Versorgung erarbeitet.
Die GDK arbeitet mit dem Bund, den Kantonen und den massgebenden Verbänden in den Nationalen Plattformen Palliative Care und Demenz mit.